Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 16.04.2026

Gesetze 1-2 von 2

7 Paragrafen zu Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung (FPG-DV) aktualisiert


Anl. 1 FPG-DV

(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage A als PDF dokumentiert) mehr lesen...


Anl. 2 FPG-DV

(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert) mehr lesen...


§ 21 FPG-DV Schlussbestimmung

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 treten1.Ziffer einsdie Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Fremdengesetzes, BGBl. II Nr. 418/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 364/2002... mehr lesen...


§ 18 FPG-DV Pflichten und Information der Beförderungsunternehmer

(1)Absatz eins,Die vom Beförderungsunternehmer bei Abschluss der passagierbezogenen Abfertigungsmodalitäten sämtlicher Beförderungsgäste vorab zu übermittelnden Daten gemäß § 111 Abs. 2 FPG sind mittels Datenextraktion von Reisedokumenten oder durch manuelle Eingabe unter Verwendung sicherer Komm... mehr lesen...


§ 9 FPG-DV Ausnahmen von der Visumspflicht im öffentlichen Interesse

(1)Absatz eins,Von der Visumspflicht sind Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines Diplomaten-, Dienst-, Amts- oder Sonderpasses im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit. a Visumpflichtverordnung (§ 2 Abs. 4 Z 20 FPG 2005) für die Dauer einer Reise ausgenommen,Von der Visumspflicht sind Drittstaatsangehöri... mehr lesen...


§ 7 FPG-DV Weitere Urkunden und Nachweise für Visa zum Zweck der Arbeitssuche

§ 7.Paragraph 7, Zusätzlich zu den in § 6 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Visums gemäß § 24a Abs. 1 FPG weitere Urkunden und Nachweise gemäß § 12 iVm Anlage A Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, anzuschließen: Zusätzlich zu den in Para... mehr lesen...


Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung (FPG-DV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 11.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 88/2026 § 0 gültig von 30.08.2017 bis 10.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.26

1 Paragraf zu Jagdgesetz 1993 (S-JagdG) aktualisiert


§ 95 S-JagdG

(1)Absatz eins,Für jede Gemeinde wird beim Gemeindeamt eine Jagd- und Wildschadenskommission - im folgenden kurz Kommission genannt - eingerichtet. Die örtliche Zuständigkeit der Kommission richtet sich nach der Lage des Jagdgebietes, in dem der Jagd- und Wildschaden entstanden ist.(2)Absatz 2,Di... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.26
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