(1)Absatz einsDer Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß Paragraph 33, eintritt.(2)Absatz 2Menschen, d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 68 durch die Novelle LGBl. Nr. 42/2006 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2006, in Kraft.Die Änderung des Paragraph 68, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2006, tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monats... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dem Petitionsausschuss (Art. 23 Abs. 4 L-VG) obliegt insbesondere die Behandlung der an den Landtag gerichteten Eingaben. Diese können eigenhändig oder digital signiert eingebracht und unterstützt werden.Dem Petitionsausschuss (Artikel 23, Absatz 4, L-VG) obliegt insbesondere die B... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Als Gegenstände der Verhandlung des Landtages sind einem Ausschuss insbesondere zur Vorberatung zuzuweisen:1.Ziffer einsVolksbegehren;2.Ziffer 2Volksbegehren mit nachfolgender Volksabstimmung;3.Ziffer 3Gemeindeinitiativen;4.Ziffer 4Anträge von mindestens zwei Abgeordneten;5.Ziffer ... mehr lesen...