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(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 47/1978, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 19/1979, 58/1990 und 10/1994 außer Kraft.