§ 86b BAO

Bundesabgabenordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.03.2009 bis 31.12.2026
Paragraph 86 b,

Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von § 86a Folgendes: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von Paragraph 86 a, Folgendes:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.03.2009 bis 31.12.2026
Paragraph 86 b,

Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von § 86a Folgendes: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt abweichend von Paragraph 86 a, Folgendes:

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