(1)Absatz einsGegen den Beschluß des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutun... mehr lesen...
Paragraph 26 c,1.Ziffer eins§ 8 Abs. 3 Z 3, § 11, § 12 und § 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2004 ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2005 anzuwenden.Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 3,, Paragraph 11,, Paragraph 12 und Paragraph 15, Absatz 3, in der Fassung des B... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Wirksamkeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *). Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden;(2)Absatz 2Auf Umsätze und sons... mehr lesen...
(1)Absatz einsSteuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.Steuerschuldner ist in den Fällen des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 der Unternehmer, in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 14, der... mehr lesen...
(1)Absatz eins1.Ziffer einsFührt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Führt er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichte... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:1.Ziffer einsDie Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher od... mehr lesen...
(1) Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Höhe des Hauptmietzinses für einen in Hauptmiete gemieteten Mietgegenstand sind ohne die Beschränkungen der Abs. 2 bis 5 bis zu dem für den Mietgegenstand im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenhe... mehr lesen...
(1)Absatz einsUm die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verb... mehr lesen...
Paragraph 10, Der Gegenstand ist zu bewerten:1.Ziffer einsin Streitigkeiten über Besitzstörungsklagen mit 800 Euro;2.Ziffer 2in Streitigkeiten aus dem Bestandvertrag und in Streitigkeiten über Räumungsklagena)Litera abei Geschäftsräumlichkeiten, bei Wohnungen, deren Nutzfläche 90 m2 übersteigt, u... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 werden die Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung), ABl. Nr. L 58 vom 27.2.2020 S. 4 einschließlich der Richtlinie 2019/2235 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Me... mehr lesen...
(1)Absatz einsRegistrierte Versender, zertifizierte Versender und Empfänger, Inhaber oder Verwender nach § 28 Abs. 2, haben Aufzeichnungen über jene Vorgänge zu führen, die für die Erhebung der Tabaksteuer von Bedeutung sind.Registrierte Versender, zertifizierte Versender und Empfänger, Inhaber o... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn Ausübung der amtlichen Aufsicht sind die Zollorgane unbeschadet der Befugnisse, die ihnen nach der Bundesabgabenordnung zustehen, befugt,1.Ziffer einsin Betrieben und Transportmitteln Nachschau zu halten;2.Ziffer 2Umschließungen und Transportbehältnisse, in denen sich Tabakwaren ... mehr lesen...
Paragraph 35, Ergeben sich in einem Steuerlager, einem Tabakwarenverwendungsbetrieb oder einem Betrieb eines registrierten Empfängers bei der Aufnahme von Tabakwarenbeständen Fehlmengen, deren Entstehen der Betriebsinhaber nicht aufklären kann, so gilt für diese Fehlmengen die Steuerschuld als im... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Herstellung, die Lagerung, die Beförderung, der Handel, die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Verwendung, die Vernichtung und die Vergällung von Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der amtlichen Aufsicht.(2)Absatz 2Die amtliche Aufsicht umfasst alle Überwachungsmaßnahmen des... mehr lesen...
(1)Absatz einsTabakwaren befinden sich im steuerrechtlich freien Verkehr, sofern für die Tabakwaren weder die Steuer nach § 13 Abs. 1 ausgesetzt ist noch die Tabakwaren einem Zollverfahren unterliegen, durch das sie den Status einer Nicht-Unionsware nach Art. 5 Nr. 24 des Zollkodex erhalten.Tabak... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Steuerschuldner hat bis zum 25. eines jeden Kalendermonats die Tabakwarenmengen, die im vorangegangenen Monat aus dem Steuerlager weggebracht oder zum Verbrauch entnommen wurden (§ 9 Abs. 1 Z 1), nach Gattungen und bei Zigaretten auch nach Preisklassen in Stück sowie bei Feinsch... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Tabaksteuer ist ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren) für Tabakwaren, die1.Ziffer einssich in einem Steuerlager (Abs. 2) befinden odersich in einem Steuerlager (Absatz 2,) befinden oder2.Ziffer 2nach §§ 16a, 17, 18 und 23 befördert werden.nach Paragraphen 16 a,, 17, 18 und 23 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSteuerschuldner ist oder sind1.Ziffer einsin den Fällen des § 9 Abs. 1 Z 1 der Inhaber des Steuerlagers, daneben bei einer unrechtmäßigen Wegbringung, Entnahme oder Abgabe die Person, die die Tabakwaren weggebracht, entnommen oder abgegeben hat oder in deren Namen die Tabakwaren weg... mehr lesen...
(1)Absatz einsTabakwaren, die zur Abgabe an Verbraucher im Steuergebiet bestimmt sind, dürfen in den freien Verkehr nur in verkaufsfertigen Packungen aus einem Steuerlager weggebracht, zum Verbrauch im Lager entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt oder verbracht werden. Die Packungen müssen... mehr lesen...
(1)Absatz einsTabakwarenverwendungsbetriebe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, denen nach Abs. 2 die Bewilligung zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von Tabakwaren erteilt wurde.Tabakwarenverwendungsbetriebe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, denen nach ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld durch Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Tabakwaren werden in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:1.Ziffer einsdie Wegbringung aus einem Steuerlager, ohn... mehr lesen...
(1)Absatz einsVon der Tabaksteuer sind befreit:1.Ziffer einsTabakwaren, diea)Litera azu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren, oderb)Litera bfür wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen außerhalb eines Steuerlagersverwendet werden, sofern diese Verwendung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Steuer wird auf Antrag erstattet oder vergütet für nachweislich im Steuergebiet versteuerte Tabakwaren,1.Ziffer einsdie in ein Steuerlager aufgenommen worden sind oder2.Ziffer 2die auf Antrag eines Steuerlagerinhabers oder eines registrierten Empfängers (§ 19) außerhalb eines St... mehr lesen...
(1)Absatz einsKleinverkaufspreis ist der Preis, zu dem Tabakwaren von befugten Tabakwarenhändlern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an Verbraucher abzugeben sind; Preise, zu denen Tabakwaren nur an einen bestimmten Verbraucherkreis abgegeben werden, sind nicht zu berücksichtigen. Abgaben, denen di... mehr lesen...
Paragraph 2, Tabakwaren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:1.Ziffer einsZigaretten;2.Ziffer 2Zigarren und Zigarillos;3.Ziffer 3Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak);4.Ziffer 4Tabak zum Erhitzen. mehr lesen...
(1)Absatz einsFalls sie sich als solche zum Rauchen eignen und aufgrund ihrer Eigenschaften und der normalen Verbrauchererwartungen ausschließlich dafür bestimmt sind, gelten als Zigarren oder Zigarillos:1.Ziffer einsTabakrollen, die ein äußeres Deckblatt aus natürlichem Tabak haben;2.Ziffer 2Tab... mehr lesen...
(1)Absatz einsTabakwaren, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen einer Verbrauchsteuer (Tabaksteuer).(2)Absatz 2Steuergebiet im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelb... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 § 0 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2021 mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Zollamt Österreich kann abgabenbehördliche Prüfungen (§§ 147 bis 151 der Bundesabgabenordnung) bei den in § 23 Abs. 1 genannten Personen und bei anderen Personen, bei welchen nach dem Unionsrecht Prüfungen zulässig sind, auch dann durchführen, wenn diese Personen nicht abgabepfl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Steuer beträgt je Monat bei1.Ziffer einsKraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e mita)Litera arein elektrischem Antrieb 0,50 Euro je Kilowatt der um 5 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt; es sind mindestens 4 Kilowatt anzusetzen;b)Litera ba... mehr lesen...
Anzahl der Monate im LeasingvertragProzentsatzAnzahl der Monate im LeasingvertragProzentsatz12 %2534 %24 %2635 %36 %2736 %48 %2837 %510 %2938 %612 %3039 %713,50 %3140 %815 %3241 %916,50 %3342 %1018 %3443 %1119,50 %3544 %1221 %3645 %1322 %3745,75 %1423 %3846,50 %1524 %3947,25 %1625 %4048,00 %1726 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Steuerschuld entsteht1.Ziffer einsim Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4), des Eigenverbrauches und der Nutzungsänderung (§ 1 Z 4) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist oder der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat,im Fall... mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:1.Ziffer einsDie Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Liefe... mehr lesen...