Gesetzesaktualisierungen

20 Gesetze aktualisiert am 31.12.2025

Gesetze 1-10 von 20

4 Paragrafen zu Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) aktualisiert


§ 26c KStG 1988

Paragraph 26 c,1.Ziffer eins§ 8 Abs. 3 Z 3, § 11, § 12 und § 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2004 ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2005 anzuwenden.Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 3,, Paragraph 11,, Paragraph 12 und Paragraph 15, Absatz 3, in der Fassung des B... mehr lesen...


§ 13 KStG 1988 Sondervorschriften für Privatstiftungen

(1)Absatz einsBei der Einkommensermittlung von Privatstiftungen, die die Offenlegungsverpflichtungen gemäß Abs. 6 erfüllen, gilt Folgendes:Bei der Einkommensermittlung von Privatstiftungen, die die Offenlegungsverpflichtungen gemäß Absatz 6, erfüllen, gilt Folgendes:1.Ziffer einsa)Litera a§ 7 Abs... mehr lesen...


§ 12 KStG 1988 Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben

(1)Absatz einsBei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden:1.Ziffer einsDie Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Eine Privatstiftung kann Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegüns... mehr lesen...


§ 10a KStG 1988 Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften

(1)Absatz einsErzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft Passiveinkünfte im Sinne des Abs. 2, sindErzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft Passiveinkünfte im Sinne des Absatz 2,, sind1.Ziffer einsdiese Passiveinkünfte der beherrschenden Körperschaft im Sinne des Abs.... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

4 Paragrafen zu Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) aktualisiert


§ 28 UStG 1994 Allgemeine Übergangsvorschriften

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Wirksamkeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *). Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden;(2)Absatz 2Auf Umsätze und sons... mehr lesen...


§ 19 UStG 1994 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.Steuerschuldner ist in den Fällen des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 der Unternehmer, in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 14, der... mehr lesen...


§ 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

(1)Absatz eins1.Ziffer einsFührt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Führt er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichte... mehr lesen...


§ 1 UStG 1994 Steuerbare Umsätze

(1)Absatz einsDer Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:1.Ziffer einsDie Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher od... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

4 Paragrafen zu Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) aktualisiert


Anl. 2 BewG 1955

(zu § 20e Abs. 2)(zu Paragraph 20 e, Absatz 2,)Parameter, welche zusätzlich im Grünen Bericht gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 – LWG, BGBl. Nr. 375/1992 idgF, auszuweisen sind:I. Primärindex:römisch eins. Primärindex:1.Ziffer einsFür das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen... mehr lesen...


§ 86 BewG 1955

(1)Absatz einsDie §§ 1 bis 82 sind auf Bewertungszeitpunkte ab 1. Jänner 1956 anzuwenden; die §§ 83 und 84 treten rückwirkend mit 1. Jänner 1955 in Kraft.Die Paragraphen eins bis 82 sind auf Bewertungszeitpunkte ab 1. Jänner 1956 anzuwenden; die Paragraphen 83 und 84 treten rückwirkend mit 1. Jän... mehr lesen...


§ 41 BewG 1955

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherung einer wirksamen Durchführung der Vorschriften der §§ 34 und 36 einen Bewertungsbeirat zu bilden.Der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherung einer wirksamen Durchführung der Vorschriften der Paragraphen 34 und 36 einen Bewertung... mehr lesen...


§ 42 BewG 1955

(1)Absatz einsDas Bundesministerium für Finanzen führt die Geschäfte des Bewertungsbeirates.(2)Absatz 2Der Vorsitzende des Bewertungsbeirates leitet die Verhandlungen. Eine Abstimmung findet nicht statt.(3)Absatz 3Der Bewertungsbeirat ist berechtigt, Grundstücke zu betreten, Betriebe zu besichtig... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

9 Paragrafen zu Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) aktualisiert


§ 16 GrEStG 1987 Mitteilungspflicht

(1)Absatz einsStellt sich die Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung bei der Grunderwerbsteuer heraus, hat das Finanzamt Österreich ohne unnötigen Aufschub dem Grundbuchsgericht in elektronischer Form die richtige Bemessungsgrundlage mitzuteilen. Die nähere Regelung betref... mehr lesen...


§ 13 GrEStG 1987 Erhebung der Steuer bei Selbstberechnung

(1)Absatz einsParteienvertreter haben für Erwerbsvorgänge, für die sie eine Selbstberechnung vornehmen, spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Anmeldungszeitraum), in dem die Selbstberechnung erfolgt, zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung über die selbst berechne... mehr lesen...


§ 15 GrEStG 1987 Aufbewahrung, Überprüfung

(1)Absatz einsDer Parteienvertreter hat die Bestätigung gemäß § 11 Abs. 3 (Kopien), Abschriften (Kopien) der Erklärungen (§ 12) und die Abschriften (Kopien, Gleichschriften) der über den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schriften sieben Jahre aufzubewahren. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser ... mehr lesen...


§ 11 GrEStG 1987 Befugnis zur Selbstberechnung

(1)Absatz einsRechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der §§ 12, 13 und 15 befugt, die Steuer für Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners selbst zu berechnen, wenn die Selbstberechnung innerhalb der Frist für die Vorl... mehr lesen...


§ 12 GrEStG 1987 Selbstberechnungserklärung

§ 12.Paragraph 12, Der Parteienvertreter ist befugt, gegenüber dem Grundbuchsgericht je Erwerbsvorgang elektronisch zu erklären, dass eine Selbstberechnung gemäß § 11 vorgenommen worden ist und die Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz, soweit dieses die ge... mehr lesen...


§ 10 GrEStG 1987 Abgabenerklärung

(1)Absatz einsErwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, sind bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt Österreich mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen; die Abgabenerklärung hat die Sozialversicherungsnummer... mehr lesen...


§ 9 GrEStG 1987 Steuerschuldner

§ 9.Paragraph 9, Steuerschuldner sind1.Ziffer einsbeim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und Erwerber, bei Erwerben von Todes wegen und bei Schenkungen auf den Todesfall der Erwerber,2.Ziffer 2beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahrender Erwerber,2a... mehr lesen...


§ 7 GrEStG 1987 Tarif

(1)Absatz eins1. a) Ein Erwerb gilt als–Strichaufzählungunentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30%,–Strichaufzählungteilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30%, aber nicht mehr als 70%,–Strichaufzählungentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 70%des Grundstückswertes be... mehr lesen...


§ 4 GrEStG 1987 Bemessungsgrundlage

(1)Absatz einsDie Steuer ist zu berechnen vom Wert der Gegenleistung (§ 5), mindestens vom Wert des Grundstückes (§ 6).Die Steuer ist zu berechnen vom Wert der Gegenleistung (Paragraph 5,), mindestens vom Wert des Grundstückes (Paragraph 6,).(2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 ist bei den nachstehen... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

2 Paragrafen zu Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993) aktualisiert


§ 16 KommStG 1993 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind erstmals für den Monat Jänner 1994 anzuwenden.(2)Absatz 2In anderen Bundesgesetzen vorgesehene Befreiungen von bundesgesetzlich geregelten Abgaben gelten nicht für die Kommunalsteuer mit der Maßgabe, daß die auf völkerrechtlichen Verträgen... mehr lesen...


§ 15a KommStG 1993 Beschwerde und Revision

(1)Absatz einsFällt ein Verwaltungsgericht ein Erkenntnis im Zusammenhang mit einer Bestimmung dieses Bundesgesetzes, hat es dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses zuzustellen. Das gilt auch für Beschlüsse, ausgenommen für verfahrensleitende ... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

19 Paragrafen zu Tabaksteuergesetz (TabakStG) aktualisiert


§ 43 TabakStG

(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 werden die Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung), ABl. Nr. L 58 vom 27.2.2020 S. 4 einschließlich der Richtlinie 2019/2235 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Me... mehr lesen...


§ 40 TabakStG

(1)Absatz einsRegistrierte Versender, zertifizierte Versender und Empfänger, Inhaber oder Verwender nach § 28 Abs. 2, haben Aufzeichnungen über jene Vorgänge zu führen, die für die Erhebung der Tabaksteuer von Bedeutung sind.Registrierte Versender, zertifizierte Versender und Empfänger, Inhaber o... mehr lesen...


§ 33 TabakStG

(1)Absatz einsIn Ausübung der amtlichen Aufsicht sind die Zollorgane unbeschadet der Befugnisse, die ihnen nach der Bundesabgabenordnung zustehen, befugt,1.Ziffer einsin Betrieben und Transportmitteln Nachschau zu halten;2.Ziffer 2Umschließungen und Transportbehältnisse, in denen sich Tabakwaren ... mehr lesen...


§ 35 TabakStG

Paragraph 35, Ergeben sich in einem Steuerlager, einem Tabakwarenverwendungsbetrieb oder einem Lager für tabakverwandte Produkte bei der Aufnahme von Tabakwarenbeständen oder Beständen an tabakverwandten Produkten Fehlmengen, deren Entstehen der Betriebsinhaber nicht aufklären kann, so gilt für d... mehr lesen...


§ 32 TabakStG

(1)Absatz einsDie Herstellung, die Lagerung, die Beförderung, der Handel, die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Verwendung, die Vernichtung und die Vergällung von Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der amtlichen Aufsicht.(2)Absatz 2Die amtliche Aufsicht umfasst alle Überwachungsmaßnahmen des... mehr lesen...


§ 26 TabakStG Verbringen zu gewerblichen Zwecken

(1)Absatz einsTabakwaren befinden sich im steuerrechtlich freien Verkehr, sofern für die Tabakwaren weder die Steuer nach § 13 Abs. 1 ausgesetzt ist noch die Tabakwaren einem Zollverfahren unterliegen, durch das sie den Status einer Nicht-Unionsware nach Art. 5 Nr. 24 des Zollkodex erhalten.Tabak... mehr lesen...


§ 12 TabakStG Anmeldung, Selbstberechnung und Fälligkeit

(1)Absatz einsDer Steuerschuldner hat bis zum 25. eines jeden Kalendermonats die Tabakwarenmengen, die im vorangegangenen Monat aus dem Steuerlager weggebracht oder zum Verbrauch entnommen wurden (§ 9 Abs. 1 Z 1), nach Gattungen und bei Zigaretten auch nach Preisklassen in Stück sowie bei Feinsch... mehr lesen...


§ 13 TabakStG Begriff

(1)Absatz einsDie Tabaksteuer ist ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren) für Tabakwaren, die1.Ziffer einssich in einem Steuerlager (Abs. 2) befinden odersich in einem Steuerlager (Absatz 2,) befinden oder2.Ziffer 2nach §§ 16a, 17, 18 und 23 befördert werden.nach Paragraphen 16 a,, 17, 18 und 23 ... mehr lesen...


§ 10 TabakStG Steuerschuldner

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist oder sind1.Ziffer einsin den Fällen des § 9 Abs. 1 Z 1 der Inhaber des Steuerlagers, daneben bei einer unrechtmäßigen Wegbringung, Entnahme oder Abgabe die Person, die die Tabakwaren weggebracht, entnommen oder abgegeben hat oder in deren Namen die Tabakwaren weg... mehr lesen...


§ 11 TabakStG Verpackungszwang

(1)Absatz einsTabakwaren, die zur Abgabe an Verbraucher im Steuergebiet bestimmt sind, dürfen in den freien Verkehr nur in verkaufsfertigen Packungen aus einem Steuerlager weggebracht, zum Verbrauch im Lager entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt oder verbracht werden. Die Packungen müssen... mehr lesen...


§ 8 TabakStG Tabakwarenverwendungsbetriebe

(1)Absatz einsTabakwarenverwendungsbetriebe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, denen nach Abs. 2 die Bewilligung zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von Tabakwaren erteilt wurde.Tabakwarenverwendungsbetriebe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Betriebe, denen nach ... mehr lesen...


§ 9 TabakStG Steuerschuld

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld durch Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Tabakwaren werden in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:1.Ziffer einsdie Wegbringung aus einem Steuerlager, ohn... mehr lesen...


§ 6 TabakStG Steuerbefreiungen

(1)Absatz einsVon der Tabaksteuer sind befreit:1.Ziffer einsTabakwaren, diea)Litera azu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren, oderb)Litera bfür wissenschaftliche Versuche und Untersuchungenaußerhalb eines Steuerlagers verwendet werden, sofern diese Verwendung ... mehr lesen...


§ 7 TabakStG Steuererstattung oder Steuervergütung im Steuergebiet

(1)Absatz einsDie Steuer wird auf Antrag erstattet oder vergütet für nachweislich im Steuergebiet versteuerte Tabakwaren,1.Ziffer einsdie in ein Steuerlager aufgenommen worden sind,2.Ziffer 2die auf Antrag eines Steuerlagerinhabers oder eines registrierten Empfängers (§ 19) außerhalb eines Steuer... mehr lesen...


§ 5 TabakStG Bemessungsgrundlage

(1)Absatz einsKleinverkaufspreis ist der Preis, zu dem Tabakwaren von befugten Tabakwarenhändlern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an Verbraucher abzugeben sind; Preise, zu denen Tabakwaren nur an einen bestimmten Verbraucherkreis abgegeben werden, sind nicht zu berücksichtigen. Abgaben, denen di... mehr lesen...


§ 2 TabakStG

Paragraph 2, Tabakwaren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:1.Ziffer einsZigaretten;2.Ziffer 2Zigarren und Zigarillos;3.Ziffer 3Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak);4.Ziffer 4Tabak zum Erhitzen. mehr lesen...


§ 3 TabakStG

(1)Absatz einsFalls sie sich als solche zum Rauchen eignen und aufgrund ihrer Eigenschaften und der normalen Verbrauchererwartungen ausschließlich dafür bestimmt sind, gelten als Zigarren oder Zigarillos:1.Ziffer einsTabakrollen, die ein äußeres Deckblatt aus natürlichem Tabak haben;2.Ziffer 2Tab... mehr lesen...


§ 1 TabakStG Steuergebiet, Steuergegenstand, zuständige Behörde

(1)Absatz einsTabakwaren, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen einer Verbrauchsteuer (Tabaksteuer).(2)Absatz 2Steuergebiet im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelb... mehr lesen...


Tabaksteuergesetz (TabakStG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 § 0 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2021 mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

2 Paragrafen zu Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) aktualisiert


§ 11 KfzStG 1992 Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz eins1. Die §§ 1 bis 9 sind unter Berücksichtigung der durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 254/1993 getroffenen Änderungen (§ 2 Abs. 1 Z 12 und § 5 Abs. 1 Z 2) für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen für Zeiträume nach dem 30. April 1993 anzuwenden.1. Die Paragraphen eins bis 9 sind unter B... mehr lesen...


§ 5 KfzStG 1992 Steuersatz

(1)Absatz einsDie Steuer beträgt je Monat bei1.Ziffer einsKraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e mita)Litera arein elektrischem Antrieb 0,50 Euro je Kilowatt der um 5 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt; es sind mindestens 4 Kilowatt anzusetzen;b)Litera ba... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

28 Paragrafen zu Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) aktualisiert


§ 39 TabMG 1996 Werbung durch Tabaktrafikanten

(1)Absatz einsTabaktrafikanten ist die Werbung für Tabakerzeugnisse, soweit in anderen Bundesgesetzen nicht anderes bestimmt ist, ausschließlich an der Außenseite des Trafiklokals, im Trafiklokal und an Tabakwarenautomaten gestattet.(2)Absatz 2Inhabern von Tabakfachgeschäften ist jede andere Form... mehr lesen...


§ 40 TabMG 1996 Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten

(1)Absatz einsInhaber einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 oder zur Ausübung der Tätigkeit gemäß § 111 Abs. 2 Z 2, 3, 4 oder 5 der Gewerbeordnung 1994, die keine mit diesen Gewerben in Verbindung stehende Tabaktrafik führen, sind berec... mehr lesen...


§ 38 TabMG 1996 Handelsspanne

(1)Absatz einsDen Tabaktrafikanten steht eine Handelsspanne zu, deren Höhe sich nach Abs. 2 bis 5 bestimmt.Den Tabaktrafikanten steht eine Handelsspanne zu, deren Höhe sich nach Absatz 2 bis 5 bestimmt.(2)Absatz 2Berechnungsbasis der Nettohandelsspannen (ohne Umsatzsteuer) ist der Kleinverkaufspr... mehr lesen...


§ 36 TabMG 1996 Rechte und Pflichten des Tabaktrafikanten

(1)Absatz einsTabaktrafikanten haben ihre Tätigkeit so auszuüben, dass der durch § 25 gewährte Gebietsschutz und das Monopolinteresse an der Nahversorgung gewahrt bleiben. Sie haben stets das Standesansehen zu wahren. Bei der Sortimentsgestaltung der Tabakerzeugnisse ist auf ein ausgewogenes und ... mehr lesen...


§ 37 TabMG 1996 Ausstattung des Trafiklokals

(1)Absatz einsDas Geschäftslokal, in dem der Handel mit Tabakerzeugnissen ausgeübt wird, hat den Grundsätzen einer zeitgemäßen Kundenbedienung zu entsprechen.(2)Absatz 2Das Lokal ist von außen mit der Aufschrift „Tabak“, „Trafik“ oder „Tabaktrafik“ zu versehen; ferner sind die als Kennzeichnung f... mehr lesen...


§ 27 TabMG 1996 Ausschließliche persönliche Rechte von in Tabakfachgeschäften mitarbeitenden Angehörigen von Tabaktrafikanten aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung

(1)Absatz einsEndet der Konzessionsvertrag eines Tabaktrafikanten, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach dem Kreis der Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Z 7 angehörte oder angehört, steht seinen Angehörigen bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 ein persönliches, aussch... mehr lesen...


§ 28 TabMG 1996 Konzessionsvertrag

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat der für den Betrieb einer Tabaktrafik ausgewählten Person eine von dieser gegenzuzeichnende Vertragsbestätigung auszustellen, in der die wesentlichen Vertragsinhalte des Konzessionsvertrages zusammengefasst werden.(2)Absatz 2Die Monopolverwaltung GmbH ... mehr lesen...


§ 25 TabMG 1996 Gebietsschutz

(1)Absatz einsDie Neuerrichtung einer Tabaktrafik ist nur zulässig, wenn hiefür ein dringender Bedarf besteht und eine nicht zumutbare Schmälerung des Ertrages benachbarter Tabaktrafiken ausgeschlossen erscheint.(2)Absatz 2Die Verlegung einer Tabaktrafik innerhalb ihres Einzugsgebietes ist nur zu... mehr lesen...


§ 26 TabMG 1996 Vergabe von Tabaktrafiken

(1)Absatz einsDie Auswahl von Tabaktrafikanten erfolgt nach den Bestimmungen des BVergGKonz 2018, wobei Auftraggeber im Sinne dieser Bestimmungen die Monopolverwaltung GmbH ist.(2)Absatz 2Zur Erfüllung der sozialpolitischen Zielsetzung dürfen Konzessionen für den Betrieb von Tabakfachgeschäften g... mehr lesen...


§ 23 TabMG 1996 Tabaktrafiken

(1)Absatz einsTabaktrafiken sind Tabakfachgeschäfte (Abs. 2) oder Tabakverkaufsstellen (Abs. 4).Tabaktrafiken sind Tabakfachgeschäfte (Absatz 2,) oder Tabakverkaufsstellen (Absatz 4,).(2)Absatz 2Ein Tabakfachgeschäft ist eine Tabaktrafik, die ausschließlich Tabakerzeugnisse oder neben Tabakerzeug... mehr lesen...


§ 24 TabMG 1996 Betrieb von Tabaktrafiken

(1)Absatz einsTabaktrafiken dürfen nur auf Grund einer aufrechten Konzession der Monopolverwaltung GmbH betrieben werden.(2)Absatz 2In einem Tabakfachgeschäft dürfen andere Personen als der Tabaktrafikant keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Die Monopolverwaltung GmbH kann im Einvernehmen mit ... mehr lesen...


§ 19 TabMG 1996 Meldedatenbank

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die Verfahren1.Ziffer einszur Festsetzung von Kleinverkaufspreisen abweichend von § 9zur Festsetzung von Kleinverkaufspreisen abweichend von Paragraph 9,2.Ziffer 2zur Erfüllung der Meldepflichten abweichend von § 11zu... mehr lesen...


§ 16 TabMG 1996 Entgelte

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen. Solche Entgelte sind1.Ziffer einsals Pauschalentgelte für bestimmte Leistungen und2.Ziffer 2als laufende Entgelte in Höhe eines Bruchteiles des Nettopreises der an Tabaktrafikanten gelieferten Tabakerzeugnisse... mehr lesen...


§ 17 TabMG 1996 Datenverarbeitung

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH ist zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundvero... mehr lesen...


§ 18 TabMG 1996 Beistandspflicht

(1)Absatz einsAlle Behörden und Ämter des Bundes, die Träger der Sozialversicherung und die auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften eingerichteten gesetzlichen Interessenvertretungen sind verpflichtet, die Monopolverwaltung GmbH in der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Erteilung von Auskünften und... mehr lesen...


§ 14 TabMG 1996 Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH

(1)Absatz einsZu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen unter Verfolgung von gesundheits-, sozial-, struktur- und fiskalpolitischen Zielen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung der Anzahl von... mehr lesen...


§ 14a TabMG 1996

(1)Absatz einsBei der Monopolverwaltung GmbH wird ein Solidaritäts- und Strukturfonds zur Erbringung von Geldleistungen mit einer der folgenden Zweckwidmungen eingerichtet:1.Ziffer einsUnterstützung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Inhabern von Tabakfachgeschäften,2.Ziffer 2Förder... mehr lesen...


§ 15 TabMG 1996 Meldepflichten

(1)Absatz einsDie Monopolverwaltung GmbH hat über Anfrage dem Bundesministerium für Finanzen statistische Daten über die vergebenen Tabaktrafiken zu übermitteln.(2)Absatz 2Die Gesellschaft hat jedem Großhändler alle für seine Tätigkeit notwendigen Daten, insbesondere die Vergabe und das Erlöschen... mehr lesen...


§ 11 TabMG 1996 Meldepflichten

(1)Absatz einsJeder Großhändler hat dem Bundesministerium für Finanzen die monatlichen Umsätze an Tabakerzeugnissen mit Tabaktrafikanten (Menge und Wert zu Kleinverkaufspreisen), gegliedert nach Gattungen, bei Zigaretten auch nach Preisklassen in Stück, bei Feinschnitttabaken und Tabak zum Erhitz... mehr lesen...


§ 12 TabMG 1996 Exekutive Verwertung von Tabakerzeugnissen

§ 12.Paragraph 12, Tabakerzeugnisse, die im Zuge eines Exekutionsverfahrens verwertet werden sollen, dürfen nur durch freihändigen Verkauf an einen Großhändler verwertet werden. Dies gilt auch für verfallene oder an den Bund preisgegebene Tabakerzeugnisse. mehr lesen...


§ 8 TabMG 1996 Pflichten des Großhändlers

(1)Absatz einsDer Großhändler hat Tabakerzeugnisse, die er im Monopolgebiet an Tabaktrafikanten abgeben will, nach Maßgabe der vorhandenen Bestände auf Bestellung allen Tabaktrafikanten zu den gleichen Bedingungen zu liefern. Für alle Bestellungen in üblichen Gebindegrößen besteht eine Lieferverp... mehr lesen...


§ 9 TabMG 1996 Kleinverkaufspreise

(1)Absatz einsDie Preise, zu denen Tabakerzeugnisse von Tabaktrafikanten im Monopolgebiet verkauft werden dürfen, sind vom Großhändler, der diese Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, zu bestimmen. Die Preise sind als Einzelhandelspreise in Euro für Zigarren und Zigarillo... mehr lesen...


§ 10 TabMG 1996 Geschäfts- und Lieferbedingungen

(1)Absatz einsJeder Großhändler hat verbindlich allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen festzulegen, die die Geschäftsbeziehungen zu den Tabaktrafikanten regeln. Diese Bestimmungen müssen insbesondere vorsehen1.Ziffer einsdie Form der Bestellung von Tabakerzeugnissen;2.Ziffer 2die Art der Lie... mehr lesen...


§ 6 TabMG 1996 Bewilligung zum Großhandel

(1)Absatz einsDie Bewilligung zum Großhandel mit Tabakerzeugnissen ist nur Personen oder Personenvereinigungen zu erteilen, die1.Ziffer einsihren Sitz oder Hauptwohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben,2.Ziffer 2gemäß § 13 Abs. 2 oder § 19 des Tabaksteuergesetzes 2022 berechtigt sind, Tabakerzeu... mehr lesen...


§ 7 TabMG 1996 Erteilung und Erlöschen der Bewilligung zum Großhandel

(1)Absatz einsDie Erteilung der Bewilligung zum Großhandel mit Tabakerzeugnissen obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Er kann notwendige Ermittlungen auch durch die ihm unterstellten Behörden vornehmen lassen.(2)Absatz 2Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung muß alle Angaben über die für di... mehr lesen...


§ 5 TabMG 1996 Handel mit Tabakerzeugnissen

(1)Absatz einsDer Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Konzession als Tabaktrafikant (§ 24) oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist.Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit ... mehr lesen...


§ 1 TabMG 1996 Gegenstände des Tabakmonopols

(1)Absatz einsTabakerzeugnisse im Sinne des Abs. 2 sind im Monopolgebiet nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bund als Monopolgegenstände vorbehalten.Tabakerzeugnisse im Sinne des Absatz 2, sind im Monopolgebiet nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bund als Monopolgegenständ... mehr lesen...


§ 2 TabMG 1996 Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist oder sind1.Ziffer einsMonopolgebiet: das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg);2.Ziffer 2Großhandel: der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet, der nicht auf Gru... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

5 Paragrafen zu Feuerschutzsteuergesetz 1952 (FSStG) aktualisiert


§ 9 FSStG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDas Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getreten. Die durch die Verkehrsteuernovelle 1948, BGBl. Nr. 57/1948, bewirkten Änderungen sind am 1. April 1948 wirksam geworden.Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getre... mehr lesen...


§ 6 FSStG Steuererhebung

(1)Absatz einsDer Versicherer (§ 5 Abs. 1) oder der Bevollmächtigte (§ 5 Abs. 2) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen. Stehen d... mehr lesen...


§ 7 FSStG Erstattung der Steuer

§ 7.Paragraph 7, Wird das Versicherungsentgelt ganz oder zum Teil zurückgewährt, weil die Versicherung vorzeitig aufhört oder das Versicherungsentgelt herabgesetzt worden ist, so wird die Steuer auf Antrag insoweit erstattet, als sie bei Berücksichtigung dieser Umstände nicht zu erheben gewesen w... mehr lesen...


§ 3 FSStG Steuerberechnung

(1)Absatz einsDie Steuer wird vom Gesamtbetrag der in jedem Kalendermonat vereinnahmten Versicherungsentgelte berechnet.(2)Absatz 2Der Gesamtbetrag darf um die für Rückversicherungen gezahlten Versicherungsentgelte nicht gekürzt werden.(3)Absatz 3Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der S... mehr lesen...


§ 5 FSStG Steuerschuldner

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist der Versicherer.(2)Absatz 2Hat der Versicherer keinen Wohnsitz (Sitz) in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ist aber ein Bevollmächtigter zur Entgegennahme des Versicherungsentgeltes bestellt, so haftet dieser für die Steuer.... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25

6 Paragrafen zu Gebührengesetz 1957 (GebG) aktualisiert


§ 37 GebG

(1)Absatz eins§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 88/1997 tritt am 1. September 1997 in Kraft.Paragraph 14, TP 6 Absatz 5, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 1997, tritt am 1. September 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Die... mehr lesen...


§ 34 GebG

(1)Absatz einsDie Organe der Gebietskörperschaften haben den Gebührenschuldner über die Rechtsgrundlage und die Höhe der zu entrichtenden Gebühren zu informieren sowie die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu überprüfen. S... mehr lesen...


§ 33 GebG

Paragraph 33, Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte.(1)Absatz einsAnnahmeverträge, das sind Verträge über die Annahme an Kindes statt, wenn der Wert des Vermögens des Annehmenden 22 000 Euro übersteigt, vom Wert des Vermögens 1 vH.(2)Absatz 2Gebührenfrei sind Annahmeverträge über die Annahme von... mehr lesen...


§ 31 GebG

(1)Absatz einsRechtsgeschäfte, für die eine Hundertsatzgebühr mit Bescheid festzusetzen ist, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats mit einer Abschrift oder mit ein... mehr lesen...


§ 14 GebG

Paragraph 14, Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.(1)Absatz eins1.Amtliche Abschriften, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten ausgestellt und beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………...21 Euro,2.nichtamtliche Abschriften, von den Parteien selbst ve... mehr lesen...


§ 11 GebG

(1)Absatz einsDie Gebührenschuld entsteht1.Ziffer einsbei den im § 14 Tarifpost 10 Abs. 1 Z 1 bis 9 angeführten Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten mit Überreichung, bei den übrigen Eingaben sowie bei Beilagen und Protokollen gemäß § 14 Tarifpost 7 Abs. 1 Z 1... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.12.25
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