Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 03.01.2026

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2 Paragrafen zu Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) aktualisiert


§ 135 KFG 1967

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Abs. 2 angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Absatz 2, angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2In Kraft treten die Bestimmungen übera)Litera adas Verbot... mehr lesen...


§ 44 KFG 1967

(1)Absatz einsDie Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenna)Litera asich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet oder mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachg... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.01.26
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