(LGBl Nr 91/2023)Landesgesetzblatt Nr 91 aus 2023,)Es treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.Artikel X(LGBl Nr 96... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden, soweit im Einzelnen nichts anderes be... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in § 1 bezeichneten Organe gilt das Pensionskassenvorsorgegesetz (PKVG), BGBl I Nr 64/1997, sinngemäß nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.Für die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in Paragraph eins, bezeichneten Organe gilt das... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe iSd § 1 Abs. 2 lit. a haben für jeden Kalendermonat ihrer Funktion im voraus einen monatlichen Pensionsversicherungsbeitrag in der Höhe von 11,75 Prozent des Bezuges (einschließlich der Sonderzahlung) an das Land zu leisten. Auf die Beitragsgrundlage sind die §§ 45 und 54... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung – beim Leiter des Landesrechnungshofes mit dem Tag der Bestellung – und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion.(2)Absatz 2Wird außer im Fall des Abs. 3 die Funktion nicht während des ganzen Monats ausgeübt, gebü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Organen des Landes Kärnten und der Gemeinden des Landes Kärnten gebühren Bezüge nach Maßgabe dieses Gesetzes.(2)Absatz 2Organe iSd Abs 1 sindOrgane iSd Absatz eins, sinda)Litera adie Mitglieder der Landesregierung und des Landtages und der Leiter des Landesrechnungshofes, undb)L... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Führung und Begleitung von Personen bei Bergwanderungen gegen Entgelt, sowie die entgeltliche Unterweisung in den für Bergwanderungen erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen ist, unbeschadet der Ausnahmen gemäß Abs. 6 in Verbindung mit § 2 sowie § 32 in Verbindung mit § 12, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Führung und Begleitung von Personen bei Schluchtentouren gegen Entgelt sowie die entgeltliche Unterweisung in den für Schluchtentouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen ist, unbeschadet der Ausnahmen gemäß Abs. 5 in Verbindung mit § 2 sowie § 25 in Verbindung mit § 12,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bezirksverwaltungsbehörde hat die Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Berg- und Schiführers auszusetzen, wenn dieser in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Nachweis triftiger Gründe an Fortbildungskursen (§ 17) nicht teilgenommen hat.Die Bezirksverwaltungsbehörde hat ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Bis zu dem Tag, an dem die der Kundmachung dieses Gesetzes folgende Gesetzgebungsperiode des Landtages beginnt, haben abweichend von § 7 Abs. 1 die auf Grund des Wahlvorschlages derselben Partei gewählten Mitglieder des Landt... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach der Fragestunde kann vor dem Eingehen in die Tagesordnung anstelle einer allfälligen Aktuellen Stunde eine Europapolitische Stunde abgehalten werden. Die Termine der Europapolitischen Stunden sind bei der Erstellung des Arbeitsplanes (§ 12 Abs. 3) durch den Präsidenten nach Ber... mehr lesen...
(1) Dem Ausschuss, in dessen Aufgabenbereich die Vorberatung des Landesvoranschlages fällt, obliegt die Erteilung der Zustimmung für eine überplanmäßige Mittelverwendung im Sinne des Art. 63 Abs. 8 Z 2 K-LVG.(2) Der Obmann des Ausschusses ist verpflichtet, den Ausschuss so einzuberufen, dass er i... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Mitglied des Landtages kann für die Dauer von mindestens einem Monat und höchstens einem Jahr gegen Entfall der Bezüge einen Karenzurlaub in Anspruch nehmen, wenn es1.Ziffer einsElternteil eines Kindes wird, mit dem es im gemeinsamen Haushalt lebt, ab Geburt des Kindes, oder2.Zi... mehr lesen...
Teilnahme an den Sitzungen(1)Absatz einsJedes Mitglied des Landtages ist verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse, deren Mitglied es ist, teilzunehmen. Dies gilt nicht für Mitglieder des Landtages, die einen Karenzurlaub gemäß § 6a in Anspruch nehmen.Jedes Mitglied des Land... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer neugewählte Landtag ist zu seiner ersten Sitzung vom Präsidenten des früheren Landtages innerhalb von vier Wochen nach der Wahl einzuberufen (Art. 15 Abs. 1 K-LVG).Der neugewählte Landtag ist zu seiner ersten Sitzung vom Präsidenten des früheren Landtages innerhalb von vier Woch... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Nats... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von der Verbandsversammlung am 18. März 1987 und 2. Dezember 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5, § 6 Abs. 3 bis 7, § 7 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 12, § 16 Abs. 4, § 20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.Die vo... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kosten von Erziehungshilfen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie für private Pflegeverhältnisse nach § 31 hat, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, das Land Tirol zu tragen.Die Kosten von Erziehungshilfen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie für private ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Arbeitgeber haben den für die Gewährung von Leistungen der Mindestsicherung zuständigen Organen über alle Umstände, die das Beschäftigungsverhältnis des Hilfesuchenden und der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen betreffen, Auskunft zu erteilen.(2)Absatz 2Die Sozialversic... mehr lesen...
Der Hilfesuchende hat an der Feststellung des für die Zuerkennung von Leistungen der Mindestsicherung maßgebenden Sachverhaltes mitzuwirken. Er hat die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Urkunden und Unterlagen beizubringen sowie sich den allenfalls erforderlichen Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Ausgangsbetrag für die Festlegung der Mindestsätze nach § 5 bemisst sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG abzüglich des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung.Der Ausgangsbetrag für die Festlegung der Mindest... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnspruch auf Mindestsicherung haben österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren Aufenthalt haben.(2)Absatz 2Österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen gleichgestellt, sofern sie nach den fremdenrechtlichen Vorsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der Einschränkung oder Einstellung von Leistungen der Grundversorgung nach § 5 Abs. 2 und 3 bzw. vor dem Ausschluss von diesen nach § 6, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sind die betroffenen Fremden nach § 4 lit. c und d zu hören, soweit dies ohne Aufschub möglich ist. Die En... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Grundversorgung umfasst folgende Leistungen:a)Litera adie Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Berücksichtigung der Menschenwürde, der Familieneinheit sowie geschlechts- und altersspezifischer Aspekte; dabei ist darauf zu achten, dass1.Ziffer einsOpfer von Folter, Verg... mehr lesen...
Die Grundversorgung wird folgenden Personen gewährt, sofern sie sich in einer Notlage befinden:a)Litera aFremden mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 57 Abs. 1 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I. Nr. 100, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I. Nr. 17/2025 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 63/20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Grundversorgung wird auf Antrag oder von Amts wegen gewährt.(2)Absatz 2Die Grundversorgung erfolgt in Form von Geld- oder Sachleistungen. Sie wird nach der Erfassung der Schutzbedürftigkeit des Fremden bei der Aufnahme oder im Rahmen der Versorgung unter Berücksichtigung seiner ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAufgabe des Fonds ist die Entschädigung von Patienten nach Schäden, die durch die Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten (§ 2 Abs. 4 Tiroler Gesundheitsfondsgesetz, LGBl. Nr. 2/2006 in der jeweils geltenden Fassung) entstanden sind und bei denen die Haftung des Rechtsträgers de... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Datenschutz-Grundverordnung, in den in die Zuständigkeit der Landesregierung fallenden Angelegenheiten.Das Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Artikel 4, Ziffer 7, der Datenschutz-Grun... mehr lesen...
(1)Absatz einsPatienten, die der Anstaltspflege nicht mehr bedürfen, sind zu entlassen. Anstaltsbedürftige Patienten sind zu entlassen, wenn ihre Überstellung in eine andere Krankenanstalt notwendig und sichergestellt ist.(2)Absatz 2Wünschen der Patient, seine Angehörigen oder sein gesetzlicher V... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Stellen jener Ärzte, die eine öffentliche Krankenanstalt, eine Abteilung, ein Departement, einen Fachschwerpunkt, eine dislozierte Tages- oder Wochenklinik sowie eine sonstige eigenständige (nicht bettenführende) Organisationseinheit leiten oder die als ständige Konsiliarärzte o... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Träger der Krankenanstalten habena)Litera aüber die Aufnahme und die Entlassung der Patienten Vormerke zu führen sowie im Fall der Ablehnung der Aufnahme und bei Aufnahme nach § 33 Abs. 1 zweiter Satz die jeweils dafür maßgebenden Gründe zu dokumentieren;über die Aufnahme und di... mehr lesen...
(1)Absatz einsAlle in einer Krankenanstalt tätigen sowie alle bei einem Anstaltsträger beschäftigten Personen und jene, die zu Ausbildungszwecken Zutritt in die Anstalt haben, sind zur Geheimhaltung über alle den Gesundheitszustand von Patienten betreffenden Umstände und über deren persönliche, w... mehr lesen...
Die Träger der Krankenanstalten haben eine ausreichende Fortbildung der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Angehörigen der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe sowie des übrigen in Betracht kommenden nichtärztlichen Personals sicherzustellen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer ärztliche bzw. zahnärztliche Dienst muss so eingerichtet sein, dassa)Litera aärztliche Hilfe in der Anstalt jederzeit sofort erreichbar ist;b)Litera bin Zentralkrankenanstalten uneingeschränkt Fachärzte aller in Betracht kommenden Sonderfächer anwesend sind; in Betracht kommende... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer ärztliche Dienst darf in Krankenanstalten nur von Ärzten versehen werden, die nach den Vorschriften des Ärztegesetzes zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt sind. Der zahnärztliche Dienst in Zahnambulatorien darf nur von Zahnärzten, die nach den Vorschriften des Zahnärzt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Träger der Krankenanstalten haben im Rahmen der Organisation der Krankenanstalt Maßnahmen der Qualitätssicherung und Maßnahmen zur Wahrung der Patientensicherheit vorzusehen. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, daß vergleichende Prüfungen mit anderen Krankenanstalten möglich sin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betrieb eines selbstständigen Ambulatoriums bedarf der Bewilligung der Landesregierung (Betriebsbewilligung). Um die Erteilung der Betriebsbewilligung ist schriftlich anzusuchen. Die Landesregierung hat über ein Ansuchen um die Erteilung der Betriebsbewilligung mit schriftlichem... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betrieb einer bettenführenden Krankenanstalt bedarf der Bewilligung der Landesregierung (Betriebsbewilligung). Um die Erteilung der Betriebsbewilligung ist schriftlich anzusuchen. Die Landesregierung hat über ein Ansuchen um die Erteilung der Betriebsbewilligung mit schriftliche... mehr lesen...