§ 30 KanalG

Kanalisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
(1
Inkrafttreten
Paragraph 30 *,) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(3) Art. LV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 2 Abs. 5, 13 Abs. 3 und 4, 14 Abs. 2 lit. a, 15 Abs. 3, 19, 20 Abs. 1, 3, 4, 5 und 7, 21 Abs. 2 sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(5) Art. XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.


Inkrafttreten
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  3. (3)Absatz 3Art. LV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die §§ 2 Abs. 5, 13 Abs. 3 und 4, 14 Abs. 2 lit. a, 15 Abs. 3, 19, 20 Abs. 1, 3, 4, 5 und 7, 21 Abs. 2 sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.Die Paragraphen 2, Absatz 5,, 13 Absatz 3 und 4, 14 Absatz 2, Litera a,, 15 Absatz 3,, 19, 20 Absatz eins,, 3, 4, 5 und 7, 21 Absatz 2, sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  5. (5)Absatz 5Art. XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Art. römisch XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Art. II des Gesetzes über eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des Kanalisationsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.Art. römisch II des Gesetzes über eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des Kanalisationsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 32/2017, 34/2018, 2/2026

Stand vor dem 28.02.2026

In Kraft vom 01.01.2019 bis 28.02.2026
(1
Inkrafttreten
Paragraph 30 *,) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(3) Art. LV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 2 Abs. 5, 13 Abs. 3 und 4, 14 Abs. 2 lit. a, 15 Abs. 3, 19, 20 Abs. 1, 3, 4, 5 und 7, 21 Abs. 2 sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(5) Art. XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.


Inkrafttreten
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  3. (3)Absatz 3Art. LV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die §§ 2 Abs. 5, 13 Abs. 3 und 4, 14 Abs. 2 lit. a, 15 Abs. 3, 19, 20 Abs. 1, 3, 4, 5 und 7, 21 Abs. 2 sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.Die Paragraphen 2, Absatz 5,, 13 Absatz 3 und 4, 14 Absatz 2, Litera a,, 15 Absatz 3,, 19, 20 Absatz eins,, 3, 4, 5 und 7, 21 Absatz 2, sowie 22 in der Fassung LGBl.Nr. 32/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieser Bestimmungen können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
  5. (5)Absatz 5Art. XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.Art. römisch XI des Gesetzes zur Änderung des Gemeinderechts – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 34/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Art. II des Gesetzes über eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des Kanalisationsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.Art. römisch II des Gesetzes über eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des Kanalisationsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 32/2017, 34/2018, 2/2026

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