§ 123 NÖ 1 GVV Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 20.01.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 20.01.2026
Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

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