§ 123 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
§ 123 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 21.01.2026 bis 10.08.2026
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
§ 123 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

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