§ 2 NÖ 1 GVV Musikschule Lilienfeld – Hainfeld – im Gemeindeverband Traisen-Gölsental

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Lilienfeld, Hohenberg, Kleinzell, St. Aegyd am Neuwalde und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1987 wirksam.Die von den Gemeinden Lilienfeld, Hohenberg, Kleinzell, St. Aegyd am Neuwalde und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1987 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde sowie der Beitritt der Gemeinden Annaberg und Eschenau und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 31. Mai 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und 5, § 12 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Annaberg wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde, der Beitritt der Gemeinde Eschenau und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde sowie der Beitritt der Gemeinden Annaberg und Eschenau und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 31. Mai 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 11, Absatz 2 und 5, Paragraph 12, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Annaberg wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde, der Beitritt der Gemeinde Eschenau und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. Dezember 2024 und am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Annaberg, Eschenau, Kleinzell, Lilienfeld und Türnitz treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen hinzu.Der Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. Dezember 2024 und am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Annaberg, Eschenau, Kleinzell, Lilienfeld und Türnitz treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen hinzu.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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