§ 9 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.04.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von der Verbandsversammlung am 25. März 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 16) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 25. März 1987 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins, 2 und 4, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 11, Absatz eins,, Paragraph 12, Absatz 2,, Paragraph 14, Absatz eins,, Paragraph 15, Absatz 4 und Paragraph 16,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Hohe Wand sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Mai 2012 beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs.1 und § 10 Abs.2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hohe Wand sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Mai 2012 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 5. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 3, 5, 6, 7 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 5. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 3, 5, 6, 7 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
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