Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 25.12.2025

Gesetze 1-4 von 4

12 Paragrafen zu Mineralrohstoffgesetz (MinroG) aktualisiert


§ 223 MinroG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2§ 121 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/1999 tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.Paragraph 121, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil e... mehr lesen...


§ 121e MinroG Information der Behörde über Unfälle bei IPPC-Anlagen

§ 121e.Paragraph 121 e, Der Inhaber einer IPPC-Anlage hat die Behörde unverzüglich über einen Unfall mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, der nicht ein unter § 182 fallender schwerer Unfall im Sinne des § 84b Z 12 der Gewerbeordnung 1994 ist, sowie über einen Vorfall mit erheblichen Auswi... mehr lesen...


§ 121f MinroG Vorgehen bei Nichteinhaltung des Bewilligungskonsenses

(1)Absatz einsDer Inhaber einer IPPC-Anlage hat die Behörde bei Nichteinhaltung des Bewilligungskonsenses unverzüglich zu informieren und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Anforderungen so schnell wie möglich wiederhergestellt wird... mehr lesen...


§ 121g MinroG Umweltinspektionen bei IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsDie Behörde hat bei jeder IPPC-Anlagen regelmäßig Umweltinspektionen durchzuführen, für die die Abs. 2 bis 5 gelten. Für die Beiziehung von Sachverständigen sind die §§ 52 bis 53a AVG anzuwenden.Die Behörde hat bei jeder IPPC-Anlagen regelmäßig Umweltinspektionen durchzuführen, für ... mehr lesen...


§ 121h MinroG Auflassung von IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsIm Fall der Auflassung einer IPPC-Anlage hat die Anzeige des Anlageninhabers gemäß § 119 Abs. 14 Folgendes zu enthalten:Im Fall der Auflassung einer IPPC-Anlage hat die Anzeige des Anlageninhabers gemäß Paragraph 119, Absatz 14, Folgendes zu enthalten:1.Ziffer einsBei Vorliegen eine... mehr lesen...


§ 121b MinroG Zusätzliche Bestimmungen für die Änderung von IPPC-Anlagen

§ 121b.Paragraph 121 b, Für die Änderung einer IPPC-Anlage gilt Folgendes:1.Ziffer einsDie Herstellung einer wesentlichen Änderung einer IPPC-Anlage (§ 120a Z 16) bedarf jedenfalls einer Bewilligung gemäß § 119 Abs. 9. Für die Erteilung dieser Bewilligung finden die §§ 121, 121a und 121d Anwendun... mehr lesen...


§ 121c MinroG Anpassungsmaßnahmen für IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsInnerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur IPPC-Anlage hat der Anlageninhaber der Behörde mitzuteilen, ob sich der seine IPPC-Anlage betreffende Stand der Technik geändert hat; die Mitteilung hat gegebenenfalls den Antrag auf Festlegung weniger s... mehr lesen...


§ 121d MinroG Verfahren zur Bewilligung von IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsSoweit nicht bereits nach § 119 erforderlich, hat ein Ansuchen um Bewilligung einer IPPC-Anlage (§ 120a Z 15) folgende Angaben zu enthalten:Soweit nicht bereits nach Paragraph 119, erforderlich, hat ein Ansuchen um Bewilligung einer IPPC-Anlage (Paragraph 120 a, Ziffer 15,) folgende... mehr lesen...


§ 121 MinroG Bewilligung von IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsIn der Bewilligung einer IPPC-Anlage (§ 120a Z 15) ist auf die eingelangten Stellungnahmen (§ 121d Abs. 2 und 4) Bedacht zu nehmen. Soweit nicht bereits nach § 119 geboten, sind in die Bewilligung einer IPPC-Anlage solche Bedingungen und Auflagen aufzunehmen, die erforderlich sind, ... mehr lesen...


§ 121a MinroG Mitanwendung von anderen Verwaltungsvorschriften des Bundes bei IPPC-Anlagen

(1)Absatz einsBei IPPC-Anlagen, zu deren Herstellung, Betrieb oder Änderung auch nach anderen Verwaltungsvorschriften des Bundes eine Genehmigung (Bewilligung) zum Schutz vor Auswirkungen der IPPC-Anlage oder zum Schutz des Erscheinungsbildes der IPPC-Anlage erforderlich ist, entfallen, soweit im... mehr lesen...


§ 120a MinroG Begriffsbestimmungen für IPPC-Anlagen

§ 120a.Paragraph 120 a, In den §§ 120a bis 121h sowie in § 223 Abs. 29 und 30 bedeutet In den Paragraphen 120 a bis 121h sowie in Paragraph 223, Absatz 29 und 30 bedeutet1.Ziffer eins„IPPC-Anlage“ eine Aufbereitungsanlage, die in der Anlage 3 zur Gewerbeordnung 1994 angeführt ist, sowie die Absch... mehr lesen...


Mineralrohstoffgesetz (MinroG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2025 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 01.01.3000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.25

4 Paragrafen zu Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) aktualisiert


§ 47 EG-K 2013 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 39 Abs. 1 und 53 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Juni 2015 in Kraft.Die Paragraphen 39, Absatz ... mehr lesen...


§ 19 EG-K 2013

(1)Absatz einsDie Behörde hat bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr1.Ziffer einseinen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Anlage,2.Ziffer 2einen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Änderung,3.Ziffer 3einen Bescheident... mehr lesen...


§ 21 EG-K 2013 Beteiligung von Umweltorganisationen

(1)Absatz einsIm Genehmigungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr haben auch folgende Umweltorganisationen hinsichtlich des Rechts, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen, Parteistellung:Im Genehmigungsve... mehr lesen...


§ 22 EG-K 2013 Information der Öffentlichkeit über erteilte Genehmigungen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr

(1)Absatz einsWurde eine Genehmigung zu in § 19 Abs. 1 angeführten Anträgen oder zur Aktualisierung von Genehmigungsauflagen erteilt, so hat die Behörde in einer in der betroffenen Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung und im Internet bekannt zu geben, dass die unter Abs. 2 angef... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.25

1 Paragraf zu Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) aktualisiert


§ 4a Sbg. BG 1998

(1)Absatz einsFür das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 sowie Zi... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.25

2 Paragrafen zu Salzburger Parteienförderungsgesetz (Sbg. PartfördG) aktualisiert


§ 10 Sbg. PartfördG

(1)Absatz einsDie Unterstützung bestehta)Litera ain monatlichen Leistungen,b)Litera bin vierteljährlichen Leistungenals Beitrag zu den Personal- und Sachaufwendungen der Landtagsparteien für die im § 8 beschriebenen Zwecke.als Beitrag zu den Personal- und Sachaufwendungen der Landtagsparteien für... mehr lesen...


§ 4 Sbg. PartfördG

(1)Absatz einsDer Jahresbetrag der Parteienförderung umfaßt den Sockelbetrag und den Steigerungsbetrag.(2)Absatz 2Der Sockelbetrag ist unabhängig von der im Salzburger Landtag gegebenen Mandatszahl; er beträgt für die Landtagspartei 112.950 €. (2a)Absatz 2 aIst ein Mitglied des Salzburger Landtag... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.25
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