§ 34 WaStG In-Kraft-Treten

Wasserstraßengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999

(1) § 22 Abs. 3 in der Fassung dieses Bundesgesetzes tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 1, § 11 Abs. 2 und 3, die §§ 11a bis 11c samt Überschriften, § 16 Abs. 4 erster und zweiter Satz, § 18 Abs. 4, § 32 Abs. 2, § 34 Abs. 1 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten § 10 Abs. 2 Z 2 sowie die §§ 12 und 15 samt Überschriften außer Kraft.

(3) § 30 samt Überschrift in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.

(4) Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1a und 9, § 11 Abs. 3a sowie § 18 Abs. 1 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 25.04.2012 bis 26.07.2017

(1) § 22 Abs. 3 in der Fassung dieses Bundesgesetzes tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 1, § 11 Abs. 2 und 3, die §§ 11a bis 11c samt Überschriften, § 16 Abs. 4 erster und zweiter Satz, § 18 Abs. 4, § 32 Abs. 2, § 34 Abs. 1 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten § 10 Abs. 2 Z 2 sowie die §§ 12 und 15 samt Überschriften außer Kraft.

(3) § 30 samt Überschrift in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.

(4) Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1a und 9, § 11 Abs. 3a sowie § 18 Abs. 1 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

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