§ 198 RStDG

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2026 bis 31.12.9999
§ 198.Paragraph 198,

Der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt der Gehaltsgruppe I, II oder III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt: Der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt der Gehaltsgruppe römisch eins, römisch II oder römisch III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die Paragraphen 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt:

Zulage

Euro

kleine Daz

141,1145,8

große Daz

566,5585,2

Stand vor dem 30.06.2026

In Kraft vom 01.01.2025 bis 30.06.2026
§ 198.Paragraph 198,

Der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt der Gehaltsgruppe I, II oder III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt: Der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt der Gehaltsgruppe römisch eins, römisch II oder römisch III gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die Paragraphen 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt:

Zulage

Euro

kleine Daz

141,1145,8

große Daz

566,5585,2

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