§ 15 K-OV

Kärntner Objektivierungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
2. U n t e r a b s c h n i t t

Mittlerer Verwaltungsdienst

Schreibkräfte

§ 15

Objektivierungsverfahren

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für Schreibkräfte hat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus demeine Verwendung der

a)

Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein oder

b)

Entlohnungsgruppe k 5 im Entlohnungsschema k: Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst und Fachdienst

hat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:

1.

Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5;

2.

Interview gemäß § 4 Z 5 und § 9.

(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5 kann erforderlichenfalls durch die schriftliche Arbeit gemäß § 4 Z 2 lit. c und § 6 ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommenden Planstellen einen geeigneten Verfahrensschritt nach § 4 Z. 2 lit c zu bestehendarstellt.

(23) Der Test gemäß § 4 Z 2 lit. c besteht jedenfalls aus folgenden drei Teilbereichen im Sinne des § 8 Abs. 5 des Kärntner Objektivierungsgesetzes:

1.

MaschinschreibtestTests zum Nachweis der PC-Anwenderkenntnisse/Beherrschung der PC-Tastatur: Es ist am PC eine Abschrift eines Textes zu erstellen. Die Beherrschung des PC, Schreibfertigkeit, Zahl der AnschlägeReinanschläge und Geschwindigkeit in einem vorgegebenen angemessenen Zeitraum werden gemessen und beurteilt.

2.

StenographieTests zum Nachweis der EDV-Kenntnisse: Die Kenntnisse über die Anwendung von MS Office, insbesondere Word und Excel – also Textverarbeitungs- und/oder Phonotypietest: Tabellenkalkulationskenntnisse – werden überprüft und beurteilt.

a) Stenographietest: Die Aufnahme eines Diktates in Kurzschrift mit einer bestimmten angemessenen Zeitvorgabe sowie die maschinschriftliche Wiedergabe werden gemessen und beurteilt; und/oder
b) Phonotypietest: Die maschinschriftliche Wiedergabe eines auf einem Tonträger aufgezeichneten Textes innerhalb eines vorgegebenen angemessenen Zeitraumes wird gemessen und beurteilt.

3.

Rechtschreibtest: Ein Rechtschreibtest wird ausgewertet und beurteilt.

3.

Rechtschreibtest: Ein Rechtschreibtest wird ausgewertet und beurteilt.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 14.01.1993 bis 31.12.2021
2. U n t e r a b s c h n i t t

Mittlerer Verwaltungsdienst

Schreibkräfte

§ 15

Objektivierungsverfahren

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für Schreibkräfte hat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus demeine Verwendung der

a)

Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein oder

b)

Entlohnungsgruppe k 5 im Entlohnungsschema k: Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst und Fachdienst

hat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:

1.

Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5;

2.

Interview gemäß § 4 Z 5 und § 9.

(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5 kann erforderlichenfalls durch die schriftliche Arbeit gemäß § 4 Z 2 lit. c und § 6 ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommenden Planstellen einen geeigneten Verfahrensschritt nach § 4 Z. 2 lit c zu bestehendarstellt.

(23) Der Test gemäß § 4 Z 2 lit. c besteht jedenfalls aus folgenden drei Teilbereichen im Sinne des § 8 Abs. 5 des Kärntner Objektivierungsgesetzes:

1.

MaschinschreibtestTests zum Nachweis der PC-Anwenderkenntnisse/Beherrschung der PC-Tastatur: Es ist am PC eine Abschrift eines Textes zu erstellen. Die Beherrschung des PC, Schreibfertigkeit, Zahl der AnschlägeReinanschläge und Geschwindigkeit in einem vorgegebenen angemessenen Zeitraum werden gemessen und beurteilt.

2.

StenographieTests zum Nachweis der EDV-Kenntnisse: Die Kenntnisse über die Anwendung von MS Office, insbesondere Word und Excel – also Textverarbeitungs- und/oder Phonotypietest: Tabellenkalkulationskenntnisse – werden überprüft und beurteilt.

a) Stenographietest: Die Aufnahme eines Diktates in Kurzschrift mit einer bestimmten angemessenen Zeitvorgabe sowie die maschinschriftliche Wiedergabe werden gemessen und beurteilt; und/oder
b) Phonotypietest: Die maschinschriftliche Wiedergabe eines auf einem Tonträger aufgezeichneten Textes innerhalb eines vorgegebenen angemessenen Zeitraumes wird gemessen und beurteilt.

3.

Rechtschreibtest: Ein Rechtschreibtest wird ausgewertet und beurteilt.

3.

Rechtschreibtest: Ein Rechtschreibtest wird ausgewertet und beurteilt.

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