§ 93 BWG (weggefallen)

BWG - Bankwesengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.11.2026
§ 93 BWG seit 29.10.2026 weggefallen.
In Kraft seit 30.10.2026 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 93 BWG


Einlagensicherung für 1 natürliche Person von Norbert Pessentheiner zum § 93 BWG

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Es heißt, dass die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert sind. Wenn beispielsweise 1 natürliche Person bei 3 verschiedenen Banken über jeweils 1 Konto mit einer Einlage von EUR 100.000,- verfügt und es kommt gleichzeitig zu einem finanziell... mehr lesen...

§ 93 BWG | 0 Antworten | 1961 Aufrufe | 29.11.14

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