§ 12 LUA-G

Landesumweltanwaltschafts-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.Die Paragraphen 3, Absatz eins und eins a sowie 4 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011, tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.
  3. (3)Absatz 3,§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4,§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 85/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 85 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
  5. (5)Absatz 5,§ 3 Abs 3 und 5, § 4 Abs 1, 2 und 3 und § 8 Abs 1, 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2024 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen der Landesumweltanwaltschaft Parteienrechte nur mehr in jenen Verfahren zu, die in der geltenden Fassung des § 8 festgelegt sind.Paragraph 3, Absatz 3 und 5, Paragraph 4, Absatz eins, 2 und 3 und Paragraph 8, Absatz eins, 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 121 aus 2024, treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen der Landesumweltanwaltschaft Parteienrechte nur mehr in jenen Verfahren zu, die in der geltenden Fassung des Paragraph 8, festgelegt sind.
  6. (6)Absatz 6,Das Inhaltsverzeichnis sowie § 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis sowie Paragraph 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 76 aus 2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.
  7. (67)Absatz 67,Das Inhaltsverzeichnis sowie § 6 § 8 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025LGBl Nr 32/2026 tretentritt mit 1. September 2025dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis sowie Paragraph 68, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 7632 aus 20252026, tretentritt mit 1. September 2025dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.
  8. (78)Absatz 78,§ 8 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2026LGBl Nr 64/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden MonatMonatsersten in Kraft. Auf Verfahren, die im Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz anhängig sind, findet die bisherige Vorschrift weiter Anwendung.Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 3264 aus 2026, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden MonatMonatsersten in Kraft. Auf Verfahren, die im Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz anhängig sind, findet die bisherige Vorschrift weiter Anwendung.

Stand vor dem 15.07.2026

In Kraft vom 15.04.2026 bis 15.07.2026
  1. (1)Absatz eins,§ 3 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 3 Abs 1 und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.Die Paragraphen 3, Absatz eins und eins a sowie 4 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2011, tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.
  3. (3)Absatz 3,§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4,§ 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 85/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 8, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 85 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
  5. (5)Absatz 5,§ 3 Abs 3 und 5, § 4 Abs 1, 2 und 3 und § 8 Abs 1, 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2024 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen der Landesumweltanwaltschaft Parteienrechte nur mehr in jenen Verfahren zu, die in der geltenden Fassung des § 8 festgelegt sind.Paragraph 3, Absatz 3 und 5, Paragraph 4, Absatz eins, 2 und 3 und Paragraph 8, Absatz eins, 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 121 aus 2024, treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen der Landesumweltanwaltschaft Parteienrechte nur mehr in jenen Verfahren zu, die in der geltenden Fassung des Paragraph 8, festgelegt sind.
  6. (6)Absatz 6,Das Inhaltsverzeichnis sowie § 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis sowie Paragraph 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 76 aus 2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.
  7. (67)Absatz 67,Das Inhaltsverzeichnis sowie § 6 § 8 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025LGBl Nr 32/2026 tretentritt mit 1. September 2025dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis sowie Paragraph 68, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 7632 aus 20252026, tretentritt mit 1. September 2025dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.
  8. (78)Absatz 78,§ 8 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2026LGBl Nr 64/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden MonatMonatsersten in Kraft. Auf Verfahren, die im Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz anhängig sind, findet die bisherige Vorschrift weiter Anwendung.Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 3264 aus 2026, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden MonatMonatsersten in Kraft. Auf Verfahren, die im Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz anhängig sind, findet die bisherige Vorschrift weiter Anwendung.

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