§ 129 Bgld. LVBG 2013

Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2023 bis 31.12.9999
Die im Gesetz LGBl. Nr. 47/2015 angeführten Monatsentgelte sind auf die am 1. November 2015 im Ausbildungsverhältnis befindlichen Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten anzuwenden.

zum Gegenstand haben.

Stand vor dem 04.05.2023

In Kraft vom 10.03.2023 bis 04.05.2023
Die im Gesetz LGBl. Nr. 47/2015 angeführten Monatsentgelte sind auf die am 1. November 2015 im Ausbildungsverhältnis befindlichen Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten anzuwenden.

zum Gegenstand haben.

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