Gesetzesaktualisierungen

16 Gesetze aktualisiert am 31.07.2025

Gesetze 1-10 von 16

4 Paragrafen zu Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) aktualisiert


Art. 2 § 22g BEinstG Dienst- und Betriebsgeheimnisse

§ 22g.Paragraph 22 g, Die den Barrierefreiheitsbeauftragten (Stellvertretungen) ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse unterliegen der Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG, BGBl. I N... mehr lesen...


Art. 2 § 22d BEinstG Aufgaben

(1)Absatz einsDie Barrierefreiheitsbeauftragten und ihre Stellvertretungen sind berufen, sich innerhalb ihrer Organisation mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit – einschließlich der Vornahme angemessener Vorkehrungen – für Bedienstete sowie externe Personen zu befassen.Insbesondere sollen s... mehr lesen...


Art. 2 § 22c BEinstG Barrierefreiheitsbeauftragte

§ 22c.Paragraph 22 c, Alle Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Präsident oder die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates, die Volksanwaltschaft sowie das Bundesverwaltun... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

4 Paragrafen zu Bundesbehindertengesetz (BBG) aktualisiert


§ 54 BBG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.(2)Absatz 2§ 36 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 695/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.Paragraph 36, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991, tritt mit 1. Jänner 1992... mehr lesen...


§ 13g BBG Monitoringausschuss

(1)Absatz einsZur Wahrnehmung der Aufgaben des Schutzes, der Überwachung und der Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein Ausschuss einzurichten (Monitoringausschuss). Dem Ausschuss gehören an:1.Ziffer einsvier Vertrete... mehr lesen...


§ 13b BBG Aufgaben des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin

(1)Absatz einsDer Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 7a bis 7q des Behinderteneinst... mehr lesen...


§ 8a BBG

(1)Absatz einsDie Kommission gemäß § 8 Abs. 3 setzt sich aus den Mitgliedern des Bundesbehindertenbeirates gemäß § 9 Abs. 1 Z 7 bis 9 zusammen. Mit dem Ende der Mitgliedschaft zum Bundesbehindertenbeirat endet auch die Mitgliedschaft zur Kommission. Die Kommission ist berechtigt, Fachleute mit be... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

3 Paragrafen zu Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998) aktualisiert


§ 199 ÄrzteG 1998 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer eine in den §§ 2 Abs. 2 und 3 umschriebene Tätigkeit ausübt, ohne hiezu nach diesem Bundesgesetz oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften berechtigt zu sein, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 630 Euro zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.Wer... mehr lesen...


§ 130 ÄrzteG 1998 Kammeramt

(1)Absatz einsDas Kammeramt wird geleitet durch einen Kammeramtsdirektor, der dem Präsidenten gegenüber weisungsgebunden ist. Der Kammeramtsdirektor führt die Dienstaufsicht und ist fachlich und dienstlich Vorgesetzter der Kammerangestellten. Er ist verantwortlich für die innere Organisation des ... mehr lesen...


§ 89 ÄrzteG 1998 Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsDie Funktionärinnen/Funktionäre, Referentinnen/Referenten und das Personal der Ärztekammer sind, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt ... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

2 Paragrafen zu Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) aktualisiert


§ 100 AKG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 1991 tritt das Arbeiterkammergesetz, BGBl. Nr. 105/1954, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 202/1982, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 1991 tritt das Arbeiterkammergese... mehr lesen...


§ 13 AKG Recht auf Information

§ 13.Paragraph 13, Jeder kammerzugehörige Arbeitnehmer hat nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG, BGBl. I Nr. 5/2024, in der jeweils geltenden Fassung das Recht auf Information gegenüber den Organen der Arbeiterkammer in den Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches. Jeder kammerzuge... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

2 Paragrafen zu Arzneimittelgesetz (AMG) aktualisiert


§ 95 AMG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt ein Jahr nach dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 3 Z 7 bis 10, § 1 Abs. 11 bis 14, § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 6 Z 1, § 2 Abs. 7, § 2 Abs. 8 bis 11, § 2 Abs. 20, § 4 Abs. 2 Z 1, § 5, der Einleitungssatz des § 7 Abs. 1, § 7 A... mehr lesen...


§ 82 AMG

(1)Absatz einsAlle mit Aufgaben im Rahmen der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Personen sind, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Info... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

5 Paragrafen zu Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) aktualisiert


§ 28 FMABG In-Kraft-Treten und Vollziehung

(1)Absatz einsDie Bestimmungen der § 2, § 12, § 13, § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 9, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 und § 23 dieses Bundesgesetzes samt Überschriften treten mit 1. April 2002 in Kraft.Die Bestimmungen der Paragraph 2,, Paragraph 12,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...


§ 23a FMABG Regulatory Sandbox

(1)Absatz einsDie FMA hat eine Regulatory Sandbox einzurichten. In der Sandbox kann ein Teilnehmer unter Rechtsbelehrung der FMA erproben, wie ein in Entwicklung befindliches, innovatives Geschäftsmodell (Sandboxgeschäftsmodell) unter Einhaltung der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anw... mehr lesen...


§ 14 FMABG Personal

(1)Absatz einsDer Vorstand der FMA ist berechtigt, Arbeitnehmer in der erforderlichen Anzahl durch Dienstvertrag einzustellen. Auf das Dienstverhältnis der Arbeitnehmer sind, soweit sich aus § 15 nicht anderes ergibt, das Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, und die für Arbeitnehmer in der pri... mehr lesen...


§ 17 FMABG Finanzplan

(1)Absatz einsDer Vorstand der FMA hat für jedes Geschäftsjahr einen Finanzplan einschließlich des Investitions- und Stellenplanes aufzustellen, der dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen ist und bei der Haushaltsführung und Personalbewirtschaftung eine bindende Grundlage darstellt.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 13 FMABG Finanzmarktstabilitätsgremium

(1)Absatz einsZur Stärkung der Finanzmarktstabilität und Reduzierung des systemischen und prozyklisch wirkenden Risikos wird beim Bundesministerium für Finanzen ein Finanzmarktstabilitätsgremium eingerichtet. Die Mitglieder und deren Stellvertreter sind durch die Bundesregierung auf Vorschlag des... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

2 Paragrafen zu Finanzprokuraturgesetz (ProkG) aktualisiert


§ 25 ProkG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 23 am 1. Jänner 2009 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 23, am 1. Jänner 2009 in Kraft.(2)Absatz 2Mit diesem Zeitpunkt tritt das Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, außer Kraft.(3)Absatz 3§ 2 Abs. 1 Z 8 bis 1... mehr lesen...


§ 4 ProkG Auftragsverhältnis

(1)Absatz einsDie Finanzprokuratur hat für ihre Mandanten auf Grund eines Auftrages einzuschreiten.(2)Absatz 2Bei Gefahr im Verzug hat die Finanzprokuratur vorerst auch ohne konkreten Auftrag tätig zu werden, sofern sie dies für notwendig erachtet, um von einem Mandanten nach § 3 Abs. 1 drohenden... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

4 Paragrafen zu Apothekerkammergesetz 2001 (ApokG) aktualisiert


§ 81 ApokG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer der Geheimhaltungspflicht gemäß § 21 Abs. 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2 500 Euro zu bestrafen.Wer der Geheimhaltungspflicht gemäß Paragraph 21, Absatz eins, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mi... mehr lesen...


§ 82 ApokG Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1 bis 18, § 19 Abs. 1 bis 6 und die §§ 20 bis 28 des Apothekerkammergesetzes, BGBl. Nr. 152/1947, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft.Die Paragraphen ... mehr lesen...


§ 72 ApokG Kammeramt

(1)Absatz einsDie zur Erfüllung der Aufgaben der Apothekerkammer notwendigen administrativen und fachlichen Arbeiten gemäß Abs. 2 werden durch ein Kammeramt besorgt. Es wird vom Kammeramtsdirektor geleitet und untersteht der Aufsicht des Kammervorstandes.Die zur Erfüllung der Aufgaben der Apothek... mehr lesen...


§ 21 ApokG Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsDie Funktionäre und das Personal der Apothekerkammer sind, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet,... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

2 Paragrafen zu Bundes-Seniorengesetz (BSenG) aktualisiert


§ 27 BSenG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt die Verordnung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 597/1994, außer Kraft. Der auf Grund dieser Verordnung bestellte Bundesseniorenbeirat besteht als Bundesseniorenbeirat im Sin... mehr lesen...


§ 15 BSenG Öffentlichkeit

§ 15.Paragraph 15, Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die Teilnehmer an den Sitzungen sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG, BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, verpflich... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25

1 Paragraf zu Epidemiegesetz 1950 (EpidemieG) aktualisiert


§ 5 EpidemieG Erhebungen über das Auftreten einer Krankheit

(1)Absatz einsÜber jede Anzeige sowie über jeden Verdacht des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit haben die zuständigen Behörden nach Möglichkeit und Tunlichkeit durch die ihnen zur Verfügung stehenden Ärzte unverzüglich die zur Feststellung der Krankheit und der Infektionsquelle erford... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.07.25
Gesetze 1-10 von 16