(1)Absatz einsDie Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 Abs. 1, 3, 5 und 6, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 5, § 12 Abs. 1 sowie § 13 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Ausbildu... mehr lesen...
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrgangs sind mindestens 16 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren. mehr lesen...
(1)Absatz einsTeilnehmerinnen und Teilnehmer an Anpassungslehrgängen nach dem Burgenländischen Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG, LGBl. Nr. 74/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2025, sind zur Teilnahme am entsprechenden theoretischen Unterricht bzw. an den notwendigen Praktik... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung ist eine mündliche kommissionelle Abschlussprüfung abzulegen.(2)Absatz 2Die Prüfungskommission setzt sich aus einer oder einem Vorsitzenden sowie zwei Lehrkräften zusammen, wobei eine Lehrkraft in den Gegenständen „Grund... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie praktische Ausbildung umfasst 200 Stunden und hat die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion zu beinhalten. Von den 200 Stunden sind 120 Stunden im ambulanten Bereich der Betreuung zu Hause und 80 Stunden in stationären oder teilstationären Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:1.Dokumentation4 UE2.Ethik und Berufskunde5 UE3.Erste Hilfe18 UE4.Grundzüge der angewandten Hygiene6 UE5.Grundpflege und Beobachtung (UBV)73 UE6.Grundzüge der Pharmakologie (UBV... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausbildung umfasst 200 Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung und 200 Stunden praktische Ausbildung. Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung - GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006... mehr lesen...