§ 6 Bgld. HAV Theoretische Ausbildung

Burgenländische Heimhilfeausbildungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.09.2025 bis 31.12.9999
(1) Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:

  1. (1)Absatz einsDie theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:

1.

Dokumentation

4 UE

2.

Ethik und Berufskunde

85 UE

3.

Erste Hilfe

2018 UE

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene

6 UE

5.

Grundpflege und Beobachtung (UBV)

6073 UE

6.

Grundzüge der Pharmakologie (UBV)

2025 UE

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8 UE

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV)

20 UE

9.

Haushaltsführung

128 UE

10.

Grundzüge der Gerontologie

108 UE

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

2620 UE

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit

65 UE

(2) In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:

1.

Dokumentation:

Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können.

2.

Ethik und Berufskunde:

Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen.

3.

Erste Hilfe:

Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können.

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene:

Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen.

5.

Grundpflege und Beobachtung:

Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen.

6.

Grundzüge der Pharmakologie:

Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen.

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde:

Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können.

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation:

Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen.

9.

Haushaltsführung:

Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können.

10.

Grundzüge der Gerontologie:

Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen.

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können.

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit:

Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und sachwalterrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen.

  1. (2)Absatz 2In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:
    1. 1.Ziffer einsDokumentation:Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können.
    2. 2.Ziffer 2Ethik und Berufskunde:Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen.
    3. 3.Ziffer 3Erste Hilfe:Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können.
    4. 4.Ziffer 4Grundzüge der angewandten Hygiene:Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen.
    5. 5.Ziffer 5Grundpflege und Beobachtung:Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen.
    6. 6.Ziffer 6Grundzüge der Pharmakologie:Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen.
    7. 7.Ziffer 7Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde:Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können.
    8. 8.Ziffer 8Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation:Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen.
    9. 9.Ziffer 9Haushaltsführung:Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können.
    10. 10.Ziffer 10Grundzüge der Gerontologie:Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen.
    11. 11.Ziffer 11Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung:Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können.
    12. 12.Ziffer 12Grundzüge der sozialen Sicherheit:Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und erwachsenenschutzrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen.

Stand vor dem 26.09.2025

In Kraft vom 08.06.2011 bis 26.09.2025
(1) Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:

  1. (1)Absatz einsDie theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:

1.

Dokumentation

4 UE

2.

Ethik und Berufskunde

85 UE

3.

Erste Hilfe

2018 UE

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene

6 UE

5.

Grundpflege und Beobachtung (UBV)

6073 UE

6.

Grundzüge der Pharmakologie (UBV)

2025 UE

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8 UE

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV)

20 UE

9.

Haushaltsführung

128 UE

10.

Grundzüge der Gerontologie

108 UE

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

2620 UE

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit

65 UE

(2) In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:

1.

Dokumentation:

Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können.

2.

Ethik und Berufskunde:

Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen.

3.

Erste Hilfe:

Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können.

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene:

Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen.

5.

Grundpflege und Beobachtung:

Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen.

6.

Grundzüge der Pharmakologie:

Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen.

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde:

Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können.

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation:

Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen.

9.

Haushaltsführung:

Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können.

10.

Grundzüge der Gerontologie:

Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen.

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können.

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit:

Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und sachwalterrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen.

  1. (2)Absatz 2In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:
    1. 1.Ziffer einsDokumentation:Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können.
    2. 2.Ziffer 2Ethik und Berufskunde:Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen.
    3. 3.Ziffer 3Erste Hilfe:Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können.
    4. 4.Ziffer 4Grundzüge der angewandten Hygiene:Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen.
    5. 5.Ziffer 5Grundpflege und Beobachtung:Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen.
    6. 6.Ziffer 6Grundzüge der Pharmakologie:Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen.
    7. 7.Ziffer 7Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde:Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können.
    8. 8.Ziffer 8Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation:Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen.
    9. 9.Ziffer 9Haushaltsführung:Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können.
    10. 10.Ziffer 10Grundzüge der Gerontologie:Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen.
    11. 11.Ziffer 11Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung:Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können.
    12. 12.Ziffer 12Grundzüge der sozialen Sicherheit:Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und erwachsenenschutzrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen.

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