§ 6 Bgld. HAV Theoretische Ausbildung

Bgld. HAV - Burgenländische Heimhilfeausbildungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024

(1) Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:

1.

Dokumentation

4 UE

2.

Ethik und Berufskunde

8 UE

3.

Erste Hilfe

20 UE

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene

6 UE

5.

Grundpflege und Beobachtung (UBV)

60 UE

6.

Grundzüge der Pharmakologie (UBV)

20 UE

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8 UE

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV)

20 UE

9.

Haushaltsführung

12 UE

10.

Grundzüge der Gerontologie

10 UE

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

26 UE

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit

6 UE

(2) In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:

1.

Dokumentation:

Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können.

2.

Ethik und Berufskunde:

Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen.

3.

Erste Hilfe:

Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können.

4.

Grundzüge der angewandten Hygiene:

Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen.

5.

Grundpflege und Beobachtung:

Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen.

6.

Grundzüge der Pharmakologie:

Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen.

7.

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde:

Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können.

8.

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation:

Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen.

9.

Haushaltsführung:

Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können.

10.

Grundzüge der Gerontologie:

Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen.

11.

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können.

12.

Grundzüge der sozialen Sicherheit:

Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und sachwalterrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen.

In Kraft seit 08.06.2011 bis 31.12.9999
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