Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 25.10.2025

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) aktualisiert


§ 17 W-FWG

(1)Absatz einsDie erforderlichen Verordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes erläßt die Landesregierung.(2)Absatz 2Dem Stadtsenat sind die Anordnung der Aufstellung und der Auflassung Freiwilliger Feuerwehren vorbehalten.(3)Absatz 3Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegt die Erlassun... mehr lesen...


§ 16 W-FWG Strafbestimmungen.

(1)Absatz einsWer den Vorschriften der §§ 3a Abs. 1 bis 4, 3b Abs. 2 und 3c dieses Gesetzes zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafen bis zu 21 000 Euro bestraft; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Woche... mehr lesen...


§ 14 W-FWG Betriebsfeuerwehren

(1)Absatz einsDie Aufstellung und Erhaltung einer Betriebsfeuerwehr ist Aufgabe der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers.(2)Absatz 2Die beabsichtigte Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr und die wesentliche Änderung der Betriebsfeuerwehr sind der Behörde binnen vier Wochen anzuzeigen. Wesen... mehr lesen...


§ 3a W-FWG Mitwirkung bei Feuerwehreinsätzen.

(1)Absatz einsDie Leiterin bzw. der Leiter eines Feuerwehreinsatzes ist berechtigt, geeignet erscheinende Personen erforderlichenfalls zu Lösch-, Sicherungs-, Rettungs- und Bergungsarbeiten heranzuziehen. Ausgenommen sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Sicherheitspolizeig... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.10.25
Gesetze 1-1 von 1