Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 04.12.2025

Gesetze 1-2 von 2

6 Paragrafen zu NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung (NÖ LMKGVO 2010) aktualisiert


§ 7 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan, für dessen Tätigkeit Gebühren nach der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 361/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 394/2022, zur Anwendung kommen, beträgt jeDie Höhe der Entschädigu... mehr lesen...


§ 6 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan, für dessen Tätigkeit Gebühren nach dieser Verordnung zur Anwendung kommen, beträgt jeDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß Paragraph 24, Absatz 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan,... mehr lesen...


§ 5 NÖ LMKGVO 2010 Wegstreckengebühr

Die Höhe der Wegstreckengebühr beträgt pro angefangenen Kilometer € 1,00. Für eine Wegstrecke über acht angefangene Kilometer hinaus fällt keine Wegstreckengebühr an. Die Aufteilung von Anteilen der Wegstreckengebühr richten sich nach § 6 Abs. 2 NÖ LMKGG.Die Höhe der Wegstreckengebühr beträgt pro... mehr lesen...


§ 4 NÖ LMKGVO 2010 Zuschläge, Gebührenanteil für Sachaufwand, Kontrollen und Probenahme

(1)Absatz einsDie Gebühren für Tätigkeiten gemäß §§ 2 und 3 erhöhen sich wie folgt (Sonderzeitenzuschläge): anDie Gebühren für Tätigkeiten gemäß Paragraphen 2 und 3 erhöhen sich wie folgt (Sonderzeitenzuschläge): an1.Ziffer einsSamstagen außerhalb der in § 3 Abs. 3 Z 1 NÖ LMKGG angeführten Uhrzei... mehr lesen...


§ 3 NÖ LMKGVO 2010 Zusammenrechnung, Mindestgebühr, Pauschalgebühr

(1)Absatz einsWerden von einem amtlichen Untersucher bzw. einer amtlichen Untersucherin in einem Betrieb in einem Zuge mehrere zu vergebührende Tätigkeiten gemäß § 2 durchgeführt, ist der gesamte Zeitaufwand aller Tätigkeiten der Gebührenberechnung zu Grunde zu legen.Werden von einem amtlichen Un... mehr lesen...


NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung (NÖ LMKGVO 2010) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 03.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 88/2025 § 0 gültig von 06.12.2024 bis 02.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 72/2024... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.12.25

2 Paragrafen zu Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler (TGO) aktualisiert


§ 147 TGO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.(2)Absatz 2Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Land... mehr lesen...


§ 66 TGO Gemeindeversammlung

(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat wenigstens einmal jährlich in einer öffentlichen Gemeindeversammlung über die wichtigsten Angelegenheiten, die die Gemeinde seit der letzten Gemeindeversammlung betroffen haben, zu berichten und einen Ausblick auf die weiteren Vorhaben zu geben. Anschließend is... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.12.25
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