§ 147 TGO Inkrafttreten

Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1998,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 66 Abs. 3 tritt mit dem Ablauf des 3130. Dezember 2021Juni 2023 außer Kraft.Paragraph 66, Absatz 3, tritt mit dem Ablauf des 3130. Dezember 2021Juni 2023 außer Kraft.

Stand vor dem 30.12.2021

In Kraft vom 19.11.2020 bis 30.12.2021
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1998,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 66 Abs. 3 tritt mit dem Ablauf des 3130. Dezember 2021Juni 2023 außer Kraft.Paragraph 66, Absatz 3, tritt mit dem Ablauf des 3130. Dezember 2021Juni 2023 außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten