Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.12.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2)Absatz 2Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1998,, außer Kraft.
(3)Absatz 3§ 66 Abs. 3 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.Paragraph 66, Absatz 3, tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.
In Kraft seit 31.12.2021 bis 31.12.9999
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