(1)Absatz einsDie §§ 4, 5 Abs 3 und 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 64/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.Die Paragraphen 4,, 5 Absatz 3 und 21 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 64 aus 2010, treten mit 1. September 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§ 15 in der Fassung des Ges... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Leistungen der Grundversorgung umfassen:1.Ziffer einsdie Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit,2.Ziffer 2die Versorgung mit angemessener Verpflegung,3.Ziffer 3die Versorgung mit notwendiger Bekleidung,4.Z... mehr lesen...