(1)Absatz einsDer Gesetzestitel sowie die §§ 1 bis 7, 8 Abs 1, 4 und 5, 8b, 9 bis 11, 13 Abs 1, 14, 15, 16 Abs 1 und 2, 17 Abs 2, 18 Abs 1, Abs 2 Z 4 und Abs 3, 18a, 19, 20 Abs 1 Z 2 lit c und die Abs 4 und 5, 22 Abs 1, 23 Abs 4, 24 Abs 1, 25 Abs 2, 28 Abs 2, 29 Abs 3, 30 Abs 3, 31 Abs 1 und 3, 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer monatliche Richtsatz für die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf bemisst sich nach dem Netto-Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende und beträgt:1.Ziffer einsfür Alleinstehende oder Alleinerziehende 100 %; 2.Ziffer 2für in Haushaltsgemeinschaft lebende volljähr... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Bemessung von Leistungen der Sozialunterstützung ist das Einkommen der Hilfesuchenden nach Maßgabe der folgenden Absätze zu berücksichtigen. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert sowie eine allfällig gewährte (erweiterte) Wohnbeihilfe gemäß den Salzburg... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, haben die Träger der Fondskrankenanstalten den gesamten sich durch die Aufwendung für den Betrieb und die Erhaltung gegenüber den Betriebserträgen ergebenden Betriebsabgang zu tragen.Soweit im Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, haben... mehr lesen...
(1) Der Träger der Krankenanstalt hat von den Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, diea)sozialversichert sind und für deren Anstaltspflege LKF-Gebührenersätze durch den Tiroler Gesundheitsfonds geleistet werden oderb)gegenüber einer Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtung nach § 52 Abs. 2 ans... mehr lesen...
(1) Für die in der allgemeinen Gebührenklasse und in der Sonderklasse aufgenommenen Patienten sind unbeschadet des § 41b LKF-Gebühren zu entrichten. Für forensische Patienten am A. ö. Landeskrankenhaus Hall i.T. sind Pflegegebühren zu entrichten; für den Aufnahme- und den Entlassungstag sind die... mehr lesen...
(1)Absatz einsJede wesentliche Änderung einer Krankenanstalt bedarf der Bewilligung der Landesregierung.(2)Absatz 2Eine wesentliche Änderung liegt vor,a)Litera awenn die Betriebsanlage oder ein Teil davon verlegt wird,b)Litera bbei einem Zu- oder Umbau größeren Umfangs, durch den der medizinische... mehr lesen...