Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 01.11.2025

Gesetze 1-3 von 3

1 Paragraf zu Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) aktualisiert


§ 3 FLAG

(1)Absatz einsPersonen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGB... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.11.25

8 Paragrafen zu Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (PreisIndVO) aktualisiert


§ 14 PreisIndVO Verweisungen

§ 14.Paragraph 14, Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsVerordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L... mehr lesen...


§ 15 PreisIndVO In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(2)Absatz 2Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1 und 2, § 3 Abs. 1 Z 2, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2, § 14 Z 1 bis 8 und § 15 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2009 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag i... mehr lesen...


§ 12 PreisIndVO Kostenersatz

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und dem Bundesminister für Finanzen (BMF) Anspruch auf Kostenersatz, welcher für die Erhebungsjahre 2023 bis 2027 jeweils in folgender Höhe gebührt: BMWETBMF2023127 136 Euro254 271 Euro2... mehr lesen...


§ 3 PreisIndVO Statistische Einheiten

(1)Absatz einsStatistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer einsUnternehmen und fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene (Betriebe) gemäß Art. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Geme... mehr lesen...


§ 4 PreisIndVO Erhebungsmerkmale

(1)Absatz einsEs sind zu erheben:1.Ziffer einsdie vertraglich vereinbarten Preise und preisbestimmenden Merkmale von Importgütern gemäß § 3 Abs. 2;die vertraglich vereinbarten Preise und preisbestimmenden Merkmale von Importgütern gemäß Paragraph 3, Absatz 2 ;,2.Ziffer 2die produktspezifischen St... mehr lesen...


§ 1 PreisIndVO Anordnung zur Erstellung von Preisindizes

§ 1.Paragraph eins, Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund1.Ziffer einsder Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken;2.Ziff... mehr lesen...


§ 2 PreisIndVO Periodizität, Erhebungsstichtag

(1)Absatz einsEs sind zu erheben:1.Ziffer einsdie Importpreise und die damit zusammenhängenden Erhebungsmerkmale (§ 4 Abs. 1 Z 2) für folgende Klassen der ÖCPA 2015 monatlich: 06.10 (Erdöl), 06.20 (Erdgas), 21.10 (Pharmazeutische Grundstoffe), 21.20 (Pharmazeutische Spezialitäten und sonstige pha... mehr lesen...


Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (PreisIndVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 234/2025 § 0 gültig von 25.03.2023 bis 29.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.11.25

4 Paragrafen zu Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) aktualisiert


§ 10a EU-JZG Verletzung von Grundrechten

§ 10a.Paragraph 10 a, Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ist unzulässig, wenn ausnahmsweise, insbesondere aufgrund systemischer oder allgemeiner Mängel im Ausstellungsstaat, die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Übergabe unter den besonderen Umständen des Einzelfalls die in Art. 6... mehr lesen...


§ 8a EU-JZG

§ 8a.Paragraph 8 a, Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann für unzulässig erklärt werden, wenn die betroffene Person wegen derselben Tat von einem Staat, der nicht an Art. 54 SDÜ gebunden ist, vom Internationalen Strafgerichtshof oder von einem anderen internationalen Gericht recht... mehr lesen...


§ 2a EU-JZG Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten

§ 2a.Paragraph 2 a, Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (§§ 69 f) zu entnehmen. Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in ... mehr lesen...


Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2025 § 0 gültig von 01.11.2025 bis 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.11.25
Gesetze 1-3 von 3