§ 1 PreisIndVO Anordnung zur Erstellung von Preisindizes

Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2025 bis 31.12.9999
§ 1.Paragraph eins,

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund

  1. 1.Ziffer einsder Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken;
  2. 2.Ziffer 2der Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2152/2019; und
  3. 3.Ziffer 3der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken;
  4. 4.Ziffer 4der Verordnung (EG) Nr. 657/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Aufstellung von europäischen Stichprobenplänen und
  5. 53.Ziffer 53der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
Preiserhebungen durchzuführen und Indizes der Importpreise zu erstellen.

Stand vor dem 29.10.2025

In Kraft vom 25.03.2023 bis 29.10.2025
§ 1.Paragraph eins,

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund

  1. 1.Ziffer einsder Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken;
  2. 2.Ziffer 2der Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2152/2019; und
  3. 3.Ziffer 3der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken;
  4. 4.Ziffer 4der Verordnung (EG) Nr. 657/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Aufstellung von europäischen Stichprobenplänen und
  5. 53.Ziffer 53der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
Preiserhebungen durchzuführen und Indizes der Importpreise zu erstellen.

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