Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 27.11.2025

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Bgld. GAL) aktualisiert


§ 3 Bgld. GAL

Paragraph 3,(1)Absatz einsDie Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 35/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2016, tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 35/2016 tritt die Verordnung des Lan... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.25

6 Paragrafen zu Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG (K-LPG) aktualisiert


Anl. 1 K-LPG (

LGBL Nr 81/2019)(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in den Abs. 2 und 3 nicht Abweichendes bestimmt wird, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Art. I Z 10 (§ 11a), 11 (§ 12c Abs. 1 lit. d) und 13 (§ 13 Abs. 1 lit. e) treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.(3) Art. I Z 2 (§ 2 Abs. 3) und 6 ... mehr lesen...


§ 13a K-LPG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:1.Ziffer einsAbfallwirtschaftsgesetz... mehr lesen...


§ 12d K-LPG Vermeidung und Sanierung von

(1) Für die Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen des Bodens (Umweltschäden) und für jede unmittelbare Gefahr solcher Schädigungen durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der Verwendung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten ... mehr lesen...


§ 7 K-LPG Aufzeichnungen

(1) Über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß Art. 67 Abs. 1 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtung kann auch durch Aufzeichnungen erfüllt werden, die aufgrund ander... mehr lesen...


§ 5 K-LPG Verwendung

(1) Als Pflanzenschutzmittel dürfen – unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist – nur Produkte verwendet werden, die in das Pflanzenschutzmittelregister eingetragen sind.(1a) Pflanzenschutzmittel dürfen nur bestimmungs- und sachgemäß im Sinne des Art. 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das... mehr lesen...


§ 3 K-LPG Begriffsbestimmungen

Im Sinne diese Gesetzes sind:a)Pflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzmittel im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln;b)Integrierter Pflanzenschutz: die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließend... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.25
Gesetze 1-2 von 2