Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 27.11.2025

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Bgld. GAL) aktualisiert


§ 3 Bgld. GAL

Paragraph 3,(1)Absatz einsDie Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 35/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2016, tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 35/2016 tritt die Verordnung des Lan... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.25

6 Paragrafen zu Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG (K-LPG) aktualisiert


Anl. 1 K-LPG

(LGBl Nr 59/2025)Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2025,)(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, soweit in den folgenden Absätzen nicht Abweichendes bestimmt wird, am 1. Jänner 2026 in Kraft.(2)Absatz 2Art. I Z 5, betreffend den ersten Satz des § 7 Abs. 1 K-LPG, und Art. II Abs. 3 treten mit dem Inkrafttret... mehr lesen...


§ 13a K-LPG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:1.Ziffer einsAbfallwirtschaftsgesetz... mehr lesen...


§ 12d K-LPG Vermeidung und Sanierung von

(1)Absatz einsFür die Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Schädigungen des Bodens (Umweltschäden) und für jede unmittelbare Gefahr solcher Schädigungen durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der Verwendung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, Pflanzenschutzmitteln und Biozid... mehr lesen...


§ 7 K-LPG Aufzeichnungen

(1)Absatz einsÜber die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Aufzeichnungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 betreffend Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel zu führen. Dies gilt auch für Verfügungsberechtigte, die Pflanzenschutzmittel von beruflichen Verwendern a... mehr lesen...


§ 5 K-LPG Verwendung

(1)Absatz einsAls Pflanzenschutzmittel dürfen – unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist – nur Produkte verwendet werden, die in das Pflanzenschutzmittelregister eingetragen sind.(1a)Absatz eins aPflanzenschutzmittel dürfen nur bestimmungs- und sachgemäß im Sinne des Art. 55 der Verordnung (EG) ... mehr lesen...


§ 3 K-LPG Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind:a)Litera aPflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzmittel im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln;Pflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzmittel im Sinne des Artikel 2, der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über da... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.25
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