Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 02.11.2025

Gesetze 1-4 von 4

1 Paragraf zu Strafprozeßordnung 1975 (StPO) aktualisiert


§ 514 StPO In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, und des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 93/2007, am 1. Jänner 2008 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2004... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.11.25

2 Paragrafen zu Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) aktualisiert


§ 42 StAG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1986 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 507/1994, in Kraft:Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1994,, in Kraft:1.Ziffer einsDie §§ 6a, 40 und 41 mit 1... mehr lesen...


§ 10a StAG Berichte über besondere Ermittlungsmaßnahmen

(1)Absatz einsÜber beabsichtigte Anordnungen einer optischen oder akustischen Überwachung von Personen nach § 136 Abs. 1 Z 2 und 3 StPO oder eines automationsunterstützten Datenabgleichs nach § 141 Abs. 2 und Abs. 3 StPO haben die Staatsanwaltschaften den Oberstaatsanwaltschaften zu berichten; § ... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.11.25

2 Paragrafen zu Universitätsgesetz 2002 (UG) aktualisiert


§ 143 UG Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Oktober 2002 in Kraft, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2Der II. Teil dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Der römisch II. Teil dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(3)... mehr lesen...


§ 40d UG Studien und Organisation

(1)Absatz einsDie Universität für Weiterbildung Krems ist berechtigt, Universitätslehrgänge, das ordentliche Masterstudium Psychotherapie und Doktoratsstudien anzubieten.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 1 Z 21, BGBl. I Nr. 50/2024)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 21,... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.11.25

7 Paragrafen zu Tilgungsgesetz 1972 (TilgG) aktualisiert


§ 9 TilgG Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1974 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 146/1999 tritt mit 1. September 1999 in Kraft.Paragraph 6, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 1999, tr... mehr lesen...


§ 6 TilgG Beschränkung der Auskunft

(1)Absatz einsSchon vor der Tilgung darf über Verurteilungen aus dem Strafregister bei Vorliegen der in den Abs. 2 und 3 genannten Voraussetzungen lediglich Auskunft erteilt werdenSchon vor der Tilgung darf über Verurteilungen aus dem Strafregister bei Vorliegen der in den Absatz 2 und 3 genannte... mehr lesen...


§ 7 TilgG Ausländische Verurteilungen

(1)Absatz einsAusländische Verurteilungen stehen tilgungsrechtlich inländischen Verurteilungen gleich, wenn sie den Rechtsbrecher wegen einer Tat schuldig sprechen, die auch nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar ist, und in einem den Grundsätzen des Art. 6 der Europäischen Konvention z... mehr lesen...


§ 1 TilgG Tilgung von Verurteilungen

(1)Absatz einsDie Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt, sofern sie nicht ausgeschlossen ist (§ 5), mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein.Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt, sofern sie nicht ausgeschlossen ist (Paragraph 5,), mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ... mehr lesen...


§ 3 TilgG Tilgungsfrist bei einer einzigen Verurteilung

(1)Absatz einsIst jemand nur einmal verurteilt worden, so beträgt die Tilgungsfrist1.Ziffer einsdrei Jahre,wenn er wegen Jugendstraftaten nach den §§ 12 oder 13 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 verurteilt worden ist, endet im Fall des § 13 jedoch nicht, bevor das Gericht ausgesprochen hat, daß von... mehr lesen...


§ 4 TilgG Tilgungsfrist bei mehreren Verurteilungen

(1)Absatz einsWird jemand rechtskräftig verurteilt, bevor eine oder mehrere frühere Verurteilungen getilgt sind, so tritt die Tilgung aller Verurteilungen nur gemeinsam ein.(2)Absatz 2Die Tilgungsfrist ist im Falle des Abs. 1 unter Zugrundelegung der Summe der in allen noch nicht getilgten Verurt... mehr lesen...


§ 4a TilgG Tilgung von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

(1)Absatz einsIm Fall einer Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung nach den §§ 201, 202, 205, 205a, 206, 207, 207a oder 207b StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe oder im Fall einer Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB wegen einer solchen Tat verlängert ... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.11.25
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