Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 27.09.2025

Gesetze 1-3 von 3

6 Paragrafen zu Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz (Bgld. EU-BA-G) aktualisiert


§ 15 Bgld. EU-BA-G Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 18. Jänner 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 7, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 13 Abs. 2 Z 4.Das Inhaltsverzeichnis, Par... mehr lesen...


§ 14 Bgld. EU-BA-G Umsetzungshinweise

Durch dieses Gesetz werden in österreichisches Recht umgesetzt:1.Ziffer einsdas Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 6, BGBl. III Nr. 133... mehr lesen...


§ 13 Bgld. EU-BA-G Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich etwas a... mehr lesen...


§ 11 Bgld. EU-BA-G Verbindungsstelle

(1)Absatz einsVerbindungsstelle für Angelegenheiten, die unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung.(2)Absatz 2Treten im Zuge der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden Schwierigkeiten im Sinne des Abs. 3 auf, können sie die Verbi... mehr lesen...


§ 11e Bgld. EU-BA-G Verhältnismäßigkeit

(1)Absatz einsBei der Beurteilung, ob eine Regelung für die Verwirklichung des angestrebten Zieles geeignet ist und nicht über das zur Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgeht, ist Folgendes zu berücksichtigen:1.Ziffer einsdie Eigenart der mit den angestrebten Zielen des Allgemeinint... mehr lesen...


§ 11a Bgld. EU-BA-G Gegenstand

(1)Absatz einsGesetzesvorschläge und Entwürfe von Verordnungen, die einen landesgesetzlich zu regelnden Beruf zum Gegenstand haben, sind einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen, sofern diese1.Ziffer einsRegelungen vorsehen, welche die Aufnahme oder die Ausübung des betreffenden Berufes o... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.09.25

1 Paragraf zu Geschäftsordnung NÖ Landesregierung (NÖ GL) aktualisiert


Geschäftsordnung NÖ Landesregierung (NÖ GL) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 26.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 75/2025 § 0 gültig von 04.07.2025 bis 25.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 62/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.09.25

5 Paragrafen zu Spitalgesetz (V-SG) aktualisiert


Art. 1 § 103a V-SG

(1)Absatz einsDie Landesregierung ist zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gesundheitsstrukturplanung (§§ 100 bis 103) ermächtigt, Daten nach Abs. 2 betreffend Ärzte, Ärztinnen sowie Angehörige des zahnärztlichen Berufs oder des Dentistenberufs über standardisierte elektronische Schnittstellen zu ver... mehr lesen...


Art. 1 § 92 V-SG

(1)Absatz einsDie Rechte und Pflichten, die sich aus der Aufnahme in eine private Krankenanstalt ergeben, sind nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen.(2)Absatz 2Die private Krankenanstalt hat, sofern die Leistungen nicht über den Landesgesundheitsfonds oder den Privatkranken... mehr lesen...


Art. 1 § 88 V-SG

(1)Absatz einsZahlungspflichtig ist der Patient oder die Patientin, sofern und soweit nicht eine andere physische oder juristische Person aufgrund sozialversicherungsrechtlicher oder anderer gesetzlicher Vorschriften hiefür aufzukommen hat. Können die aufgelaufenen Gebühren auf diese Weise nicht ... mehr lesen...


Art. 1 § 32a V-SG

(1)Absatz einsDer zahnärztliche Dienst in Zahnambulatorien darf nur von Personen versehen werden, die nach den Vorschriften des Zahnärztegesetzes (ZÄG) zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes berechtigt sind, sowie entsprechend dem vorgesehenen Leistungsspektrum auch von Fachärzten oder Fachärzti... mehr lesen...


Art. 1 § 29 V-SG

(1)Absatz einsDer innere Betrieb der Krankenanstalt hat sich am Heil- und Pflegezweck sowie an den Bedürfnissen der Patienten und Patientinnen auszurichten und ist so zu gestalten, dass deren geistig-seelisches und körperliches Wohlbefinden gefördert wird.(2)Absatz 2Der innere Betrieb der Kranken... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.09.25
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