Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 06.12.2025

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Wiener Stadtverfassung (WStV) aktualisiert


§ 121 WStV

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Landtages sind öffentlich. Die Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache.(1a)Absatz eins aDie öffentlichen Sitzungen des Landtages können nach Maßgabe technischer Möglichkeiten im Internet in Echtzeit übertragen und auf einem Speichermedium aufgezeichnet werden.... mehr lesen...


§ 104d WStV

Sofern der Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nicht ausgeschlossen ist, entscheidet in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde der Wiener Berufungssenat über Berufungen gegen Bescheide, sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht. mehr lesen...


§ 66g WStV

(1)Absatz einsSofern der Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nicht ausgeschlossen ist, ist der Wiener Berufungssenat die Berufungsbehörde.(2)Absatz 2Der Wiener Berufungssenat besteht aus einem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende sowie die weiteren Mitgli... mehr lesen...


§ 22 WStV

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache.(1a)Absatz eins aDie öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates können nach Maßgabe technischer Möglichkeiten im Internet in Echtzeit übertragen und auf einem Speichermedium aufgezeichnet... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.12.25
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