Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 23.11.2025

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1 Paragraf zu Landesvolksanwalt, Tiroler, Gesetz (T-LVAG) aktualisiert


§ 3 T-LVAG Behandlung von Beschwerden, Empfehlungen

(1)Absatz einsDer Landesvolksanwalt hat jede Beschwerde unverzüglich zu prüfen, sofern der Beschwerdeführer vom behaupteten Missstand betroffen ist. Ist der Beschwerdeführer vom behaupteten Missstand nicht betroffen, steht es im Ermessen des Landesvolksanwalts, die Beschwerde zu prüfen. Eine Prüf... mehr lesen...


Aktualisiert am 23.11.25
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