(1)Absatz einsDie Bauplatzbewilligung ist bei der Baubehörde schriftlich zu beantragen. Der Antrag hat zu enthalten:1.Ziffer einsden Namen und die Anschrift des Antragstellers;2.Ziffer 2den Namen und die Anschrift des Eigentümers der betroffenen Grundstücke;3.Ziffer 3die Grundstücksnummern und Ei... mehr lesen...
Folgende Bauvorhaben - ausgenommen solche nach § 24b Abs. 1 - sind der Baubehörde vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen (Bauanzeige), wenn die Nachbarn durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben, und die Übereinstimmung des Bauvorh... mehr lesen...
Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeutet:1.Ziffer einsBauart: die Art und Weise, in der Baustoffe und Bauteile zusammengefügt werden (zB Massivbau, Fertigteilbau);2.Ziffer 2Bauprodukte: Baustoffe einschließlich bauchemischer Mittel, Bauteile und Bauarten, die hergestellt werden, um dauerhaft in bau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Baubehörde hat im Einzelfall nach Maßgabe der folgenden Absätze Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. und 3. Hauptstücks sowie der hierauf erlassenen Verordnungen hinsichtlich1.Ziffer einsder Anforderung an Wände (einschließlich brandabschnittsbildender Wände), Decken und Dachko... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.(2)Absatz 2§ 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.Paragraph eins und Paragraph 2, in der Fassun... mehr lesen...
Folgende Angelegenheiten werden nicht übertragen:1.Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Verlegung der Grundstücksgrenze (§ 10 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der jeweils geltenden Fassung),2.Bauplatzerklärung (§ 11 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014),3.Grundabtretung für Verkehrsflächen (§ ... mehr lesen...
Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, werden aus dem eigenen Wirkungsbereich folgender Gemeinden auf nachfolgende Bezirkshauptmannschaften zur Besorgung übertragen, wobei die im § 3 genannten Angeleg... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 28.11.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2025 § 0 gültig von 17.01.2025 bis 27.11.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 5/2025 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBerechtigte Umweltorganisationen im Sinn dieses Landesgesetzes sind Vereine oder Stiftungen, die gemäß § 19 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2018, zur Ausübung von Parteienrechte... mehr lesen...
Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen LandesregierungA) Landeshauptmann Mario Kunasek1.Ziffer einsDer Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen und die Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrat Dr. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2015 sind in Kraft getreten:In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2015, sind in Kraft getreten:1.Ziffer einsin der Anlage die Zuständigkeitsbereiche A) Z 6 und F) gemäß Kundmachung LGBl. Nr. 100/2015 mit 22. November 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Angelegenheiten sind von der Landesregierung in Sitzungen mit gemeinsamer Beratung zu verhandeln:1.Ziffer einsAlle in den Landtag oder in den mit der Vorberatung des Landesbudgets betrauten Ausschuss des Landtages (Art. 19a Abs. 5 Z 2 L-VG) einzubringenden Regierungsvorlage... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:a)Litera aRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer1.Ziffer einseine nach diesem Gesetz bewilligungspflichtige Anlage ohne Vorliegen einer Errichtungsbewilligung errichtet oder wesentlich ändert,2.Ziffer 2eine Anlage entgegen einer Anordnung in der Errichtungsbewilligung ohne Vorliegen einer Betriebsbewilligung in Betrieb nimmt,3... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat dem als zentrale Meldestelle zuständigen Bundesministerium folgende Daten zur Verfügung zu stellen:a)Litera adie der Behörde nach § 33 Abs. 2 übermittelten Daten,die der Behörde nach Paragraph 33, Absatz 2, übermittelten Daten,b)Litera bdas Datum, die Uhrzeit und den... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betreiber einer Anlage hat alle nach dem jeweiligen Stand der Technik notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu vermeiden und deren Folgen für den Menschen und die Umwelt zu begrenzen. Der Betreiber der Anlage ist verpflichtet, der Behörde jederzeit, insbesondere... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieser Unterabschnitt gilt für Stromerzeugungsanlagen, in denen die im Anhang I der Seveso III-Richtlinie genannten gefährliche Stoffe in einer oder in mehreren Anlagen einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten mindestens in einerDieser Unterabschn... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betreiber der Anlage hat innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer Anlage nach § 29 der Behörde mitzuteilen, ob sich der seine Anlage betreffende Stand der Technik geändert hat; die Mitteilung hat gegebenenfalls den Antrag a... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung für die Errichtung, den Betrieb sowie die wesentliche Änderung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben den Erfordernissen nach § 5 und § 29c Abs. 1 entspricht.Die Bewilligung für die Errichtung, den Betrieb sowie die wesentliche Änderung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben... mehr lesen...
Dieser Unterabschnitt gilt für Stromerzeugungsanlagen im Sinn des Kapitels II der Richtlinie 2010/75/EU. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für solche Stromerzeugungsanlagen die Abschnitte 1, 2 und 4.Dieser Unterabschnitt gilt für Stromerzeugungsanlagen im Sinn des Kapitels rö... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Anzeige nach § 7 ist bei der Behörde schriftlich einzubringen. Der Anzeige sind alle zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nach diesem Gesetz erforderlichen Unterlagen bei physischer Einbringung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. Jedenfalls sind anzuschließen:Ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Errichtungs- oder Betriebsbewilligung erlischt, wenna)Litera ader Bewilligungsinhaber auf diese verzichtet,b)Litera bdas Vorhaben nicht innerhalb der nach § 12 Abs. 6 in der Errichtungsbewilligung festgelegten oder nachträglich verlängerten Frist ausgeführt wird,das Vorhaben ni... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Anlage den Erfordernissen nach § 5 sowie der Errichtungs- bzw. Betriebsbewilligung entsprechend zu betreiben, instand zu halten und instand zu setzen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so hat ihm die Behörde die entsprechenden ... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt sich bei einer rechtmäßig in Betrieb genommenen Anlage, dass den Erfordernissen nach § 5 trotz Einhaltung der in der Errichtungs- oder Betriebsbewilligung vorgeschriebenen Auflagen nicht hinreichend entsprochen wird, so hat die Behörde die nach dem Stand der Technik und der m... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann vor der Erteilung der Betriebsbewilligung einen Probebetrieb bewilligen oder mit Bescheid anordnen, wenn das Vorliegen bestimmter Ergebnisse, Messungen, Proben und dergleichen für die Entscheidung der Behörde von wesentlicher Bedeutung ist.(2)Absatz 2§ 12 Abs. 3 ers... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Fertigstellung eines nach § 12 Abs. 2 bewilligten Vorhabens ist der Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Fertigstellungsanzeige ist, sofern die Behörde nicht die Bestellung einer Bauaufsicht nach § 12 Abs. 10 angeordnet hat, eine Bestätigung der projektgemäßen Ausfüh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat über ein Ansuchen um die Erteilung einer Errichtungsbewilligung mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.(2)Absatz 2Die Errichtungsbewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben den Erfordernissen nach § 5 entspricht. Abweichend von § 5 Abs. 1 lit. c ist die Bewilli... mehr lesen...
(1)Absatz einsParteien im Verfahren betreffend die Erteilung einer Errichtungsbewilligung sind:a)Litera ader Antragsteller,b)Litera bdie vom Vorhaben berührte(n) Gemeinde(n) zur Wahrnehmung ihrer Interessen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches,c)Litera cdie Nachbarn (§ 11),die Nac... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Beratung und Unterstützung von Antragstellern zur Erlangung der erforderlichen Bewilligung für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird im Amt der Tiroler Landesregierung eine Anlaufstelle im Sinn des Art. 16 Abs. 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 eing... mehr lesen...
(1)Absatz einsStromerzeugungsanlagen, elektrische Leitungsanlagen, Umwandlungs- und Energiespeicheranlagen sind unbeschadet sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften in allen ihren Teilen so zu errichten, zu ändern, zu betreiben, instand zu halten und instand zu setzen, dass siea)Liter... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt füra)Litera adie Erzeugung, die Umwandlung, die Speicherung, die Übertragung und die Verteilung von Elektrizität und die Versorgung mit Elektrizität undb)Litera bdie Organisation der Elektrizitätswirtschaft, soweit in den Abs. 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.d... mehr lesen...
Paragraph 18 a, Ausbildungen, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 55/2025 begonnen wurden, können nach den Bestimmungen des Wiener Sozialbetreuungsberufegesetzes – WSBBG, LGBl. für Wien Nr. 4/2008, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 49/2018, fortgeführt und abg... mehr lesen...