Anl. 1 Stmk. GLG

Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

1.

Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Mag. Drexler, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrätin Mag.a Lackner, Landeshauptmannstellvertreter Lang und Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

6.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

7.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

B) Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang

1.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

3.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1.

C) Landesrätin Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferentin im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 4.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

D) Landesrat Mag. Christopher Drexler

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport.

E) Landesrätin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.

2.

(Anm.: entfallen)

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

F) Landesrätin Mag.a Doris Kampus

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

G) Landesrätin Mag.a Ursula Lackner

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Schützenhöfer, Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Seitinger und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

H) Landesrat Johann Seitinger

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiegesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten): Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen: fachliche Angelegenheiten, Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen, Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungs-Ausgleichskasse und der Transportbeschaukasse.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

4.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

5.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015, LGBl. Nr. 56/2016, LGBl. Nr. 37/2017, LGBl. Nr. 46/2017, LGBl. Nr. 60/2017, LGBl. Nr. 96/2018, LGBl. Nr. 51/2019, LGBl. Nr. 110/2019, LGBl. Nr. 14/2020, LGBl. Nr. 129/2020, LGBl. Nr. 93/2021, LGBl. Nr. 52/2022

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 05.07.2022 bis 31.12.2022

1.

Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Mag. Drexler, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrätin Mag.a Lackner, Landeshauptmannstellvertreter Lang und Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

6.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

7.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

B) Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang

1.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

3.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1.

C) Landesrätin Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferentin im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 4.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

D) Landesrat Mag. Christopher Drexler

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport.

E) Landesrätin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.

2.

(Anm.: entfallen)

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

F) Landesrätin Mag.a Doris Kampus

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

G) Landesrätin Mag.a Ursula Lackner

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Schützenhöfer, Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Seitinger und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

H) Landesrat Johann Seitinger

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiegesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten): Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen: fachliche Angelegenheiten, Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen, Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungs-Ausgleichskasse und der Transportbeschaukasse.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

4.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

5.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015, LGBl. Nr. 56/2016, LGBl. Nr. 37/2017, LGBl. Nr. 46/2017, LGBl. Nr. 60/2017, LGBl. Nr. 96/2018, LGBl. Nr. 51/2019, LGBl. Nr. 110/2019, LGBl. Nr. 14/2020, LGBl. Nr. 129/2020, LGBl. Nr. 93/2021, LGBl. Nr. 52/2022

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten