§ 86 TEG 2012 Umsetzung von Unionsrecht

Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.10.2018 bis 31.12.9999

(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

a)

Richtlinie 200396/10982/EG des Rates betreffend die Rechtsstellungzur Beherrschung der langfristig aufenthaltsberechtigten DrittstaatsangehörigenGefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. 20041997 Nr. L 1610, S. 4413, in der Fassung der Richtlinie 2011zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/51/EU2008, ABl. 20112008 Nr. L 132311, S. 1, (Seveso II-Richtlinie),

b)

Richtlinie 20042003/8109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates überbetreffend die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur ÄnderungRechtsstellung der Richtlinie 92/42/EWGlangfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 5216, S. 5044, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219Richtlinie 2011/200951/EU, ABl. 20092011 Nr. L 87132, S. 109, (KWK-Richtlinie)1,

c)

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. 2004 Nr. L 52, S. 50, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219/2009, ABl. 2009 Nr. L 87, S. 109, (KWK-Richtlinie),

cd)

Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35,

d) Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/15/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 2012 Nr. L 315, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2019/944/EU, ABl. 2019 Nr. L 158, S. 125,

e)

Richtlinie 20062012/12327/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarktzur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/15/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 20062012 Nr. L 376315, S. 36,1.

f)

Richtlinie 20092006/28123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EGüber Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. 20092006 Nr. L 140376, S. 1636,

g)

Richtlinie 2009/7228/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarktzur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der RichtlinieRichtlinien 2001/77/EG und 2003/5430/EG, ABl. 2009 Nr. L 211140, S. 5516,

h)

Richtlinie 20102009/7572/EUEG des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidunggemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Verminderungzur Aufhebung der Umweltverschmutzung)Richtlinie 2003/54/EG, ABl. 20102009 Nr. L 334211, S. 17;55,

i)

Richtlinie 20112010/9575/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären SchutzIndustrieemissionen (integrierte Vermeidung und für den Inhalt des zu gewährenden SchutzesVerminderung der Umweltverschmutzung), ABl. 20112010 Nr. L 337334, S. 9,17;

j)

Richtlinie 20122011/1895/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälleüber Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit gefährlichen StoffenAnspruch auf internationalen Schutz, zur Änderungfür einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EGfür den Inhalt des Rateszu gewährenden Schutzes, ABl. 20122011 Nr. L 197337, S. 1 (Seveso III- Richtlinie).9,

k)

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. 2012 Nr. L 197, S. 1 (Seveso III- Richtlinie).

(2) Durch dieses Gesetz werden weiters die in der Verordnung (EUEG) 2019Nr. 714/9432009 der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.

Stand vor dem 21.12.2021

In Kraft vom 03.06.2021 bis 21.12.2021

(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

a)

Richtlinie 200396/10982/EG des Rates betreffend die Rechtsstellungzur Beherrschung der langfristig aufenthaltsberechtigten DrittstaatsangehörigenGefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. 20041997 Nr. L 1610, S. 4413, in der Fassung der Richtlinie 2011zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/51/EU2008, ABl. 20112008 Nr. L 132311, S. 1, (Seveso II-Richtlinie),

b)

Richtlinie 20042003/8109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates überbetreffend die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur ÄnderungRechtsstellung der Richtlinie 92/42/EWGlangfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 5216, S. 5044, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219Richtlinie 2011/200951/EU, ABl. 20092011 Nr. L 87132, S. 109, (KWK-Richtlinie)1,

c)

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. 2004 Nr. L 52, S. 50, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 219/2009, ABl. 2009 Nr. L 87, S. 109, (KWK-Richtlinie),

cd)

Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35,

d) Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/15/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 2012 Nr. L 315, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2019/944/EU, ABl. 2019 Nr. L 158, S. 125,

e)

Richtlinie 20062012/12327/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarktzur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/15/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 20062012 Nr. L 376315, S. 36,1.

f)

Richtlinie 20092006/28123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EGüber Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. 20092006 Nr. L 140376, S. 1636,

g)

Richtlinie 2009/7228/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarktzur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der RichtlinieRichtlinien 2001/77/EG und 2003/5430/EG, ABl. 2009 Nr. L 211140, S. 5516,

h)

Richtlinie 20102009/7572/EUEG des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidunggemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Verminderungzur Aufhebung der Umweltverschmutzung)Richtlinie 2003/54/EG, ABl. 20102009 Nr. L 334211, S. 17;55,

i)

Richtlinie 20112010/9575/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären SchutzIndustrieemissionen (integrierte Vermeidung und für den Inhalt des zu gewährenden SchutzesVerminderung der Umweltverschmutzung), ABl. 20112010 Nr. L 337334, S. 9,17;

j)

Richtlinie 20122011/1895/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälleüber Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit gefährlichen StoffenAnspruch auf internationalen Schutz, zur Änderungfür einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EGfür den Inhalt des Rateszu gewährenden Schutzes, ABl. 20122011 Nr. L 197337, S. 1 (Seveso III- Richtlinie).9,

k)

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. 2012 Nr. L 197, S. 1 (Seveso III- Richtlinie).

(2) Durch dieses Gesetz werden weiters die in der Verordnung (EUEG) 2019Nr. 714/9432009 der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.

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