§ 5 NÖ BÜV 2017

NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.04.2022 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.

(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(3) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2019 treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft.

(5) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2021 treten am 1. August 2021 in Kraft.

(6) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2022 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.

Stand vor dem 27.04.2022

In Kraft vom 06.07.2021 bis 27.04.2022

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.

(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(3) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2019 treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft.

(5) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2021 treten am 1. August 2021 in Kraft.

(6) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2022 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.

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