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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.
(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
(3) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2019 treten am 1. Februar 2019 in Kraft.
(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft.
(5) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2021 treten am 1. August 2021 in Kraft.
(6) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2022 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, außer Kraft.
(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
(3) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2019 treten am 1. Februar 2019 in Kraft.
(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft.
(5) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2021 treten am 1. August 2021 in Kraft.
(6) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2022 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.