Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 04.11.2025

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4 Paragrafen zu Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) aktualisiert


§ 57 WWFSG 1989 Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten

Nachstehend angeführte Daten über den Förderungswerber können zum Zwecke der Feststellung der Förderungswürdigkeit und der Sicherung von Förderungsmaßnahmen ermittelt und automationsunterstützt verarbeitet werden:1.Name oder Bezeichnung,2.Geburtsdatum,3.Wohnanschrift,4.Anschrift des zu fördernden... mehr lesen...


§ 79a WWFSG 1989 Umsetzungshinweis

§ 79a.Paragraph 79 a, § 1 Abs. 4 und § 33 Abs. 3 Z 4 dienen der Umsetzung des Art. 17 Abs. 15 der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 2024/1275 vom 08.05.2024. Paragraph eins, Absatz 4 und ... mehr lesen...


§ 5 WWFSG 1989 Grundsätze für die Gewährung einer Förderung und Eigentumsbeschränkung

Bei der Gewährung einer Förderung im Sinne des I. Hauptstückes sind zu beachten:1.die Angemessenheit der Grundkosten. Die Grundkosten sind angemessen, wenn bei Übertragung des Eigentums einer Fläche zur Errichtung und Bereitstellung von Wohnungen und Wohneinheiten in Heimen nach diesem Gesetz und... mehr lesen...


§ 2 WWFSG 1989 Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieses Gesetzes gelten:1.Ziffer einsals Wohnung eine zur ganzjährigen Bewohnung geeignete, baulich in sich abgeschlossene, den Bauvorschriften entsprechend ausgestattete Wohnung, deren Nutzfläche, ausgenommen bei Wohngemeinschaften in behindertengerecht ausgestatteten Wo... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.11.25
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