Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 17.10.2025

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler (T-KK) aktualisiert


§ 46 T-KK Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDas Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/4... mehr lesen...


§ 23 T-KK Kinderbetreuungseinrichtungsordnung

Der Erhalter kann in einer Kinderbetreuungseinrichtungsordnung unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen dieses Gesetzes nähere Regelungen für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung treffen. Diese ist den Eltern bei der Anmeldung eines Kindes zur Kenntnis zu bringen und auf Wunsch auszuhändigen. mehr lesen...


§ 14 T-KK Stilllegung

(1)Absatz einsDer Erhalter kann die Kinderbetreuungseinrichtung jederzeit stilllegen. Er hat die Stilllegung spätestens vier Monate im Voraus der Landesregierung schriftlich mitzuteilen.(2)Absatz 2Der Erhalter hat die Kinderbetreuungseinrichtung stillzulegen, wenn eine der gesetzlich oder durch V... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.10.25
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