Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 17.10.2025

Gesetze 1-4 von 4

3 Paragrafen zu Waffengesetz 1996 (WaffG) aktualisiert


§ 58 WaffG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß Paragraph 33, eintritt.(2)Absatz 2Menschen, d... mehr lesen...


§ 55 WaffG Zentrale Informationssammlung

(1)Absatz einsDie Waffenbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 DSGVO ermächtigt, zur Wahrnehmung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben zum BetroffenenDie Waffenbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Artikel 4, Zi... mehr lesen...


§ 31 WaffG Entgegennahme einer Meldung

(1)Absatz einsJeder einschlägige Gewerbetreibende ist verpflichtet, Meldungen gemäß § 30 entgegenzunehmen; ihm gebührt hierfür angemessenes Entgelt. Der Gewerbetreibende hat die Entgegennahme der Meldung abzulehnen, wenn er keine Gewißheit darüber besitzt, daß die Schußwaffe der Meldepflicht unte... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.10.25

7 Paragrafen zu Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler (TEG 2012) aktualisiert


§ 85 TEG 2012 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...


§ 34 TEG 2012 Pflichten der Behörde

(1)Absatz einsDie Behörde hat dem als zentrale Meldestelle zuständigen Bundesministerium folgende Daten zur Verfügung zu stellen:a)Litera adie der Behörde nach § 33 Abs. 2 übermittelten Daten,die der Behörde nach Paragraph 33, Absatz 2, übermittelten Daten,b)Litera bdas Datum, die Uhrzeit und den... mehr lesen...


§ 7b TEG 2012 Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten

(1)Absatz einsFür Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten nach § 5b oder nach bundesrechtlichen Vorschriften finden die Bestimmungen des § 7a Abs. 1, 2 und 7 sinngemäß Anwendung, abweichend gilt jedoch, dass die Frist der Behörde für die Beurteilung der Vollständigke... mehr lesen...


§ 5b TEG 2012 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat auf Grundlage der Ergebnisse der Erhebungen nach § 5a mit Verordnung ausreichend homogene Grundflächen auszuweisen, die sich jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Anforderungen der Art oder Arten der Technologie in besonderem Maße für die Erze... mehr lesen...


§ 5 TEG 2012 Allgemeine Erfordernisse, Energieeffizienz an erster Stelle, überragendes öffentliches Interesse, Kosten-Nutzen-Analyse

(1)Absatz einsStromerzeugungsanlagen, elektrische Leitungsanlagen, Umwandlungs- und Energiespeicheranlagen sind unbeschadet sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften in allen ihren Teilen so zu errichten, zu ändern, zu betreiben, instand zu halten und instand zu setzen, dass siea)Liter... mehr lesen...


§ 5a TEG 2012 Energieraumplanung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energie, Erhebung der Potenziale und geeigneter Grundflächen

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat eine Energieraumplanung mit dem Ziel eines beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energie durchzuführen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung die Potenziale und verfügbaren Grundflächen, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuer... mehr lesen...


§ 1 TEG 2012 Geltungsbereich, Ziele

(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt füra)Litera adie Erzeugung, die Umwandlung, die Speicherung, die Übertragung und die Verteilung von Elektrizität und die Versorgung mit Elektrizität undb)Litera bdie Organisation der Elektrizitätswirtschaft, soweit in den Abs. 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.d... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.10.25

3 Paragrafen zu Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler (T-KK) aktualisiert


§ 46 T-KK Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Das Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Date... mehr lesen...


§ 23 T-KK Kinderbetreuungseinrichtungsordnung

Der Erhalter kann in einer Kinderbetreuungseinrichtungsordnung unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen dieses Gesetzes nähere Regelungen für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung treffen. Diese ist den Eltern bei der Anmeldung eines Kindes zur Kenntnis zu bringen und auf Wunsch auszuhändigen. mehr lesen...


§ 14 T-KK Stilllegung

(1) Der Erhalter kann die Kinderbetreuungseinrichtung jederzeit stilllegen. Er hat die Stilllegung spätestens vier Monate im Voraus der Landesregierung schriftlich mitzuteilen.(2) Der Erhalter hat die Kinderbetreuungseinrichtung stillzulegen, wenn eine der gesetzlich oder durch Verordnung vorgese... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.10.25

4 Paragrafen zu Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler (TNSchG 2005) aktualisiert


§ 44 TNSchG 2005 Sicherheitsleistung, ökologische Bauaufsicht

(1)Absatz einsWird eine naturschutzrechtliche Bewilligung befristet, mit Bedingungen oder unter Auflagen erteilt, so kann dem Inhaber der Bewilligung eine Sicherheitsleistung in der Höhe der voraussichtlichen Kosten jener Maßnahmen, die der Inhaber der Bewilligung nach dem Ablauf der Frist, dem E... mehr lesen...


§ 43b TNSchG 2005 Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten

(1)Absatz einsFür Erneuerbaren Projekte einschließlich Wärmepumpen, Anlagen zur Speicherung von Wärme sowie die für die Integration von erneuerbarer Energie in Wärme- und Kältenetze erforderlichen Anlagen in Beschleunigungsgebieten finden die Bestimmungen des § 43a Abs. 1, 2 und 9 sinngemäß Anwen... mehr lesen...


§ 30 TNSchG 2005

(1) Der Entwurf einer Verordnung, mit der ein Gebiet zu einem der in den §§ 10, 11, 13, 21 und 22 vorgesehenen Schutzgebiete erklärt werden soll, ist in jeder Gemeinde, auf deren Gebiet sich das geplante Schutzgebiet erstreckt, zusammen mit einer planlichen Darstellung des Schutzgebietes, aus der... mehr lesen...


§ 29a TNSchG 2005 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

(1)Absatz einsBei Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 und § 29 Abs. 2 lit. a ist insoweit nicht von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie des Lebensraumes heimischer Tiere und Pflanzen und der Vorkommen von Lebensraumtypen als Elemente des Naturhaushaltes auszugehen, als die Beeinträchtigung... mehr lesen...


Aktualisiert am 17.10.25
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