Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 01.10.2025

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) aktualisiert


§ 212 RStDG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Mai 1962 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden alle älteren gesetzlichen Vorschriften über Gegenstände, die in diesem Bundesgesetz geregelt sind, aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben:1.Ziffer einsDas Kaiserliche ... mehr lesen...


§ 66 RStDG Gehalt des Richters

§ 66.Paragraph 66, (1)Absatz einsDas Gehalt der Richterin oder des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:in der Gehaltsstufein der GehaltsgruppeR 1aR 1bR 1cR 2R 3Euro15 117,65 117,65 117,6----25 583,65 583,65 583,6----36 285,96 285,96 285,9--... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.10.25

4 Paragrafen zu Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) aktualisiert


§ 27 BVwGG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Asylgerichtshofgesetz – AsylGHG, BGBl. I Nr. 4/2008, außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Asylgerichtshofgesetz – AsylGHG, Bundesgesetzblatt Teil eins, ... mehr lesen...


§ 15 BVwGG Geschäftsverteilung

(1)Absatz einsVor Ablauf jedes Geschäftsverteilungsjahres hat der Geschäftsverteilungsausschuss jeweils für das nächste Geschäftsverteilungsjahr eine Geschäftsverteilung zu beschließen. Das Geschäftsverteilungsjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31. Jänner des Folgejahres. Die Geschäftsvertei... mehr lesen...


§ 20 BVwGG Veröffentlichung

§ 20.Paragraph 20, Erkenntnisse und nicht bloß verfahrensleitende Beschlüsse sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen. Von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen bleiben1.Ziffer einsErkenntnisse und Beschlüsse in Form von gekürzten Ausfertig... mehr lesen...


Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.10.25
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