(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Asylgerichtshofgesetz – AsylGHG, BGBl. I Nr. 4/2008, außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Asylgerichtshofgesetz – AsylGHG, Bundesgesetzblatt Teil eins, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor Ablauf jedes Geschäftsverteilungsjahres hat der Geschäftsverteilungsausschuss jeweils für das nächste Geschäftsverteilungsjahr eine Geschäftsverteilung zu beschließen. Das Geschäftsverteilungsjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31. Jänner des Folgejahres. Die Geschäftsvertei... mehr lesen...
§ 20.Paragraph 20, Erkenntnisse und nicht bloß verfahrensleitende Beschlüsse sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen. Von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen bleiben1.Ziffer einsErkenntnisse und Beschlüsse in Form von gekürzten Ausfertig... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/... mehr lesen...