Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 27.08.2025

Gesetze 1-5 von 5

3 Paragrafen zu Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz (K-SGAG) aktualisiert


Anl. 2 K-SGAG

(LGBl Nr 96/2019)Landesgesetzblatt Nr 96 aus 2019,)(1)Absatz einsSoweit in den Abs. 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt wird, tritt dieses Gesetz an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Soweit in den Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt wird, tritt dieses Gesetz an dem der Kundmachu... mehr lesen...


§ 32 K-SGAG Befugnisse

(1) Landes-Aufsichtsorgane dürfen in Ausübung ihres Amtesa)Personen, die bei der Begehung einer der in § 34 Abs. 1 und Abs. 3 angeführten Verwaltungsübertretungen betreten werden, zum Nachweis ihrer Identität auffordern, undb)alle Maßnahmen setzen, zu denen auch die nach § 23 mit der Überwachung ... mehr lesen...


§ 16 K-SGAG Spielgeheimnis und Datenaustauschverpflichtungen

(1)Absatz einsDer Inhaber einer Ausspielbewilligung, der Geschäftsleiter eines Automatensalons, die in Betriebsstätten mit bewilligten Glücksspielautomaten Beschäftigten und für den Bewilligungsinhaber tätige Dritte haben über die Spieler und deren Teilnahme am Spiel (Gewinn oder Verlust) Verschw... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.25

2 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsgesetz - K-OG (K-OG) aktualisiert


§ 39 K-OG

(LGBl Nr 74/2022)Inkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 74 aus 2022,)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 1 (betreffend Entlohnungsgruppe k 3 in § 34 Abs. 1 des K-LVBG 1994), Art. I Z 7 (betreffend Anlage 10 Z 7 des... mehr lesen...


§ 7 K-OG Gutachter

(1) Die Bewertung jedes Verfahrensschrittes des Objektivierungsverfahrens erfolgt durch Gutachter.(2) Die Landesregierung hat geeignete Gutachter zu bestellen. Die Leiter von Abteilungen des Amtes der Landesregierung, die Bezirkshauptmänner und sonstige Dienststellenleiter sowie deren Stellvertre... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.25

1 Paragraf zu Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002 (K-NSG 2002) aktualisiert


§ 63 K-NSG 2002 Sitzungen

(1) Der Beirat ist vom Vorsitzenden nach Bedarf unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Der Vorsitzende hat den Beirat binnen zweier Wochen einzuberufen, wenn dies zwei der nach § 62 Abs. 1 lit. b bestellten Mitglieder unter Vorschlag einer Tagesordnung verlangen.(2) Der Beirat ist bes... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.25

2 Paragrafen zu Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002 (K-MEKG 2002) aktualisiert


Anl. 1 K-MEKG 2002

(LGBl Nr 44/2024)Inkrafttretens- und SchlussbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 44 aus 2024,)Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen(1)Absatz einsArt. I Z 1 bis 8, 11, 13, 16 bis 24, 26 (betreffend §§ 19, 20, 21, 28, 32, 35, 36, 37, 41, 45 K-MEKG in der Fassung dieses Gesetzes) treten mit dem der Ku... mehr lesen...


§ 17 K-MEKG 2002 Entlassungsschutz

(1) Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung rechtswirksam nur nach vorheriger Zustimmung des ordentlichen Gerichts entlassen werden.(2) Das Gericht darf die Zustimmung zur Entlassung nur erteilen, wenn die Dienstnehmerin1.die ih... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.25

1 Paragraf zu Kärntner Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991 - K-LWKWO 1991 (K-LWKWO 1991) aktualisiert


§ 26 K-LWKWO 1991

(l) Die Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, binnen vie... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.25
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