Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Mit
Mit Artikel II des Gesetzes LGBl Nr 71/2005 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Mit Artikel II des Gesetzes LGBl Nr 37/2009 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Mit Artikel III und IV des Gesetzes LGBl Nr 14/2010 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
In der Übergangsbestimmung des Objektivierungsgesetzes vom 28. Mai 2009, LGBl. Nr. 37/2009 wird der Artikel II Abs. 2 wie folgt geändert:
Art. III tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. (Artikel IV)
Artikel IVMit
Mit Artikel II des Gesetzes LGBl Nr 71/2005 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Mit Artikel II des Gesetzes LGBl Nr 37/2009 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Mit Artikel III und IV des Gesetzes LGBl Nr 14/2010 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
In der Übergangsbestimmung des Objektivierungsgesetzes vom 28. Mai 2009, LGBl. Nr. 37/2009 wird der Artikel II Abs. 2 wie folgt geändert:
Art. III tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. (Artikel IV)
Artikel IV