(1)Absatz einsDie im Rahmen des Bauplans der Baubehörde vorzulegenden Pläne müssen aus geeigneten haltbaren Materialien hergestellt werden und das Format A4 aufweisen bzw. auf dieses Format so gefaltet sein, dass an der linken Seite des gefalteten Plans ein Heftrand von mindestens 2 cm Breite ver... mehr lesen...
Die Fußböden von Garagen und Parkdecks müssen flüssigkeits- und öldicht und im Übrigen so ausgebildet sein, dass brennbare Flüssigkeiten nicht auf angrenzende Flächen abfließen können oder so abgeleitet werden, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Bodenabläufe in Kanäle sind nur über g... mehr lesen...
(1)Absatz einsVon der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen ist im Einzelfall ganz oder teilweise abzusehen, wenn die Errichtung der Stellplätze in Anbetracht der örtlichen Verhältnisse bei Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung oder des für die Hauptbebauung zulässigen Maßes der bauli... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie erforderliche Anzahl der Fahrrad-Stellplätze ist nach dem Verwendungszweck der verschiedenen Bauwerke und dem daraus resultierenden voraussichtlichen Bedarf im Einzelfall von der Baubehörde festzulegen.(2)Absatz 2Für Bauwerke der nachstehenden Art ist je ein Fahrrad-Stellplatz n... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von Punkt 2.4.1 der „Richtlinie 4 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ vom Mai 2023 müssen Gänge in Stallungen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m aufweisen, wobei nach höchstens 10 m ein Fluchtweg mit eine... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in den §§ 1 bis 6a genannten Richtlinien, Leitfäden und Dokumente des Österreichischen Instituts für Bautechnik werden für verbindlich erklärt und können beim Österreichischen Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, Telefon: +43/1/533 65 50, E-Mail: mail@oib.or.at,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Baubehörde hat auf Antrag Abweichungen von den Bestimmungen des 1. Hauptstücks, insbesondere den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, zuzulassen, wenn die Bauwerberin oder der Bauwerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen in den §§ 32 bis 34 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn - vorbehaltlich des Abs. 2 - die Richtlinie 5 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Schallschutz“ vom Mai 2023 eingehalten wird.Den in den Paragraphen 32 bis 34 Oö. Bautechni... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen in den §§ 24 bis 31 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn - vorbehaltlich des Abs. 2 und des § 14 Abs. 1 - die Richtlinie 4 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ vom Mai 2023 eingehalten wird... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen in den §§ 11 bis 23 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn - vorbehaltlich des Abs. 2 - die Richtlinie 3 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ vom Mai 2023 eingehalten wird. (Anm: LGBl.Nr. 66/202... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen in den §§ 5 bis 10 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn - vorbehaltlich des Abs. 2 - folgende Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik eingehalten werden:Den in den Paragraphen 5 bis 10 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegte... mehr lesen...
Den im § 4 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik eingehalten werden:Den im Paragraph 4, Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende Richtlinien des Öst... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2024 ... mehr lesen...
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 26.02.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 17/2020... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 22.07.2021 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 82/2021... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.01.2017 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 149/201... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.01.2018 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 8/2018 ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2925 § 0 gültig von 01.07.2022 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2022... mehr lesen...
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 08.10.2021 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 92/2021... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.05.2016 bis 31.08.2025 1. AbschnittGe... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2025 § 0 gültig von 14.09.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020... mehr lesen...
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...