Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG (Stmk. HG 2015 S) Fundstelle

Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 01.05.2016 bis 31.08.2025

1. Abschnitt
Geltungsbereich

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 3

Technische Anforderungen

§ 4

Bewilligungsverfahren

§ 5

Unterlagen für das Bewilligungsverfahren

§ 6

Abnahmeprüfung

3. Abschnitt
Betrieb und Instandhaltung

§ 7

Aufzugsbuch, Anlagenbuch

§ 8

Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen

§ 9

Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen

§ 10

Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers

§ 11

Betriebskontrolle

§ 12

Befreiung von Personen

§ 13

Mitteilungspflicht

§ 14

Außerbetriebnahme, Sperre

4. Abschnitt
Qualifizierte Personen und Einrichtungen

§ 15

Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter

§ 16

Betreuungsunternehmen

§ 17

Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

§ 18

Genehmigungsfiktion

5. Abschnitt
Anwendung auf bestehende Anlagen

§ 19

Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen

§ 20

Sicherheitstechnische Überprüfung und allfällige Nachrüstungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21

Behörden; eigener Wirkungsbereich

§ 22

Verweise

§ 23

Strafbestimmungen

§ 24

EU-Recht

§ 25

Übergangsbestimmungen

§ 25a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 26

Inkrafttreten

§ 27

Außerkrafttreten

Gesetz vom 19. Jänner 2016 über den Einbau, den Betrieb, die Instandhaltung, die Überprüfung und Nachrüstung von Hebeanlagen (Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 15/2016 (XVII. GPStLT RV EZ 342/1 AB EZ 342/3) (CELEX-NrAnm.: in der Fassung 32006L0042LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, 32014L0033in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025, 32006L0123)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Geltungsbereich

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 3

Technische Anforderungen

§ 4

Bewilligungsverfahren

§ 5

Unterlagen für das Bewilligungsverfahren

§ 6

Abnahmeprüfung

3. Abschnitt
Betrieb und Instandhaltung

§ 7

Aufzugsbuch, Anlagenbuch

§ 8

Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen

§ 9

Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen

§ 10

Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers

§ 11

Betriebskontrolle

§ 12

Befreiung von Personen

§ 13

Mitteilungspflicht

§ 14

Außerbetriebnahme, Sperre

4. Abschnitt
Qualifizierte Personen und Einrichtungen

§ 15

Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter

§ 16

Betreuungsunternehmen

§ 17

Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

§ 18

Genehmigungsfiktion

5. Abschnitt
Anwendung auf bestehende Anlagen

§ 19

Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen

§ 20

Sicherheitstechnische Überprüfung und allfällige Nachrüstungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21

Behörden; eigener Wirkungsbereich

§ 22

Verweise

§ 23

Strafbestimmungen

§ 24

EU-Recht

§ 25

Übergangsbestimmungen

§ 26

Inkrafttreten

§ 27

Außerkrafttreten

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.08.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 01.05.2016 bis 31.08.2025

1. Abschnitt
Geltungsbereich

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 3

Technische Anforderungen

§ 4

Bewilligungsverfahren

§ 5

Unterlagen für das Bewilligungsverfahren

§ 6

Abnahmeprüfung

3. Abschnitt
Betrieb und Instandhaltung

§ 7

Aufzugsbuch, Anlagenbuch

§ 8

Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen

§ 9

Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen

§ 10

Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers

§ 11

Betriebskontrolle

§ 12

Befreiung von Personen

§ 13

Mitteilungspflicht

§ 14

Außerbetriebnahme, Sperre

4. Abschnitt
Qualifizierte Personen und Einrichtungen

§ 15

Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter

§ 16

Betreuungsunternehmen

§ 17

Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

§ 18

Genehmigungsfiktion

5. Abschnitt
Anwendung auf bestehende Anlagen

§ 19

Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen

§ 20

Sicherheitstechnische Überprüfung und allfällige Nachrüstungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21

Behörden; eigener Wirkungsbereich

§ 22

Verweise

§ 23

Strafbestimmungen

§ 24

EU-Recht

§ 25

Übergangsbestimmungen

§ 25a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 26

Inkrafttreten

§ 27

Außerkrafttreten

Gesetz vom 19. Jänner 2016 über den Einbau, den Betrieb, die Instandhaltung, die Überprüfung und Nachrüstung von Hebeanlagen (Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 15/2016 (XVII. GPStLT RV EZ 342/1 AB EZ 342/3) (CELEX-NrAnm.: in der Fassung 32006L0042LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, 32014L0033in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025, 32006L0123)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Geltungsbereich

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 3

Technische Anforderungen

§ 4

Bewilligungsverfahren

§ 5

Unterlagen für das Bewilligungsverfahren

§ 6

Abnahmeprüfung

3. Abschnitt
Betrieb und Instandhaltung

§ 7

Aufzugsbuch, Anlagenbuch

§ 8

Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen

§ 9

Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen

§ 10

Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers

§ 11

Betriebskontrolle

§ 12

Befreiung von Personen

§ 13

Mitteilungspflicht

§ 14

Außerbetriebnahme, Sperre

4. Abschnitt
Qualifizierte Personen und Einrichtungen

§ 15

Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter

§ 16

Betreuungsunternehmen

§ 17

Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

§ 18

Genehmigungsfiktion

5. Abschnitt
Anwendung auf bestehende Anlagen

§ 19

Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen

§ 20

Sicherheitstechnische Überprüfung und allfällige Nachrüstungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21

Behörden; eigener Wirkungsbereich

§ 22

Verweise

§ 23

Strafbestimmungen

§ 24

EU-Recht

§ 25

Übergangsbestimmungen

§ 26

Inkrafttreten

§ 27

Außerkrafttreten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten