Paragraph 2,(1)Absatz einsRechtsträger für die Pensionskassenvorsorge1.Ziffer einsder Organe des Landes ist das Land,2.Ziffer 2der Organe der Stadt Graz ist die Stadt Graz und3.Ziffer 3des Bürgermeisters ist die jeweilige Gemeinde(2)Absatz 2(Anm.: entfallen)Anmerkung, entfallen)Anm.: in der Fass... mehr lesen...