Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerberin bzw. Prüfungswerber:1.a)für die schriftliche Dienstprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:für die schriftliche Dienstprüfung gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, :, für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit im... mehr lesen...
Die von den Prüfungswerbern zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt:1.a)für die schriftliche Dienstprüfung (Modul 2 - Allgemeine Ausbildung) gemäß § 6 Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 - Oö. G-DAV 2005für die schriftliche Dienstprüfung (Modul 2 - Allgemeine Ausbildung) gemäß Paragraph ... mehr lesen...
(1)Absatz einsInnerhalb der Auflagefrist kann gemäß § 33 Abs. 3 des Gesetzes jedes Mitglied der Landarbeiterkammer unter Angabe seines Namens und seiner Wohnadresse wegen Aufnahme vermeintlicher Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich gegen die Wäh... mehr lesen...