§ 2 Oö. PGV 2001 § 2

Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2012 bis 31.12.9999

Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerberin bzw. Prüfungswerber:

1. a) für die Prüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:

1.

a)

für die schriftliche Dienstprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

im Ausbildungstyp 1

14 Euro

im Ausbildungstyp 2

18 Euro

im Ausbildungstyp 3

22 Euro

b)

für die mündliche Fachprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. b:

für die bzw. den Vorsitzenden

im Ausbildungstyp 1

13 Euro

im Ausbildungstyp 2

14 Euro

im Ausbildungstyp 3

15 Euro

für die Beisitzerinnen und Beisitzer

im Ausbildungstyp 1

10 Euro

im Ausbildungstyp 2

11 Euro

im Ausbildungstyp 3

12 Euro

für die Schriftführerin bzw. den Schriftführer

5 Euro

2.

für die Jagdprüfung gemäß § 1 Z 2:

für die bzw. den Vorsitzenden

9 Euro

für die drei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

8 Euro

3.

für die Jagdhüterprüfung gemäß § 1 Z 3:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für die zwei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

10 Euro

4.

für die Berufsjägerprüfung gemäß § 1 Z 4:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für die zwei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

10 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

14 Euro

5.

für die Fischereischutzprüfung gemäß § 1 Z 5:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für das weitere Mitglied der Prüfungskommission

10 Euro

6.

für die Standesbeamten-Dienstprüfung gemäß § 1 Z 6:

für die bzw. den Vorsitzenden

14 Euro

für die Beisitzerinnen und Beisitzer je

10 Euro

für die Schriftführerin bzw. den Schriftführer

7 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

14 Euro

7.

a)

für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von Prüfungen nach dem
Oö. LFBAG 1991 gemäß § 1 Z 7, 10 und 12

7 Euro

b)

für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von Prüfungen nach dem
Oö. LFBAG 1991 gemäß § 1 Z 9, 11 und 13

14 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

im Ausbildungstyp 1 14 Euro

im Ausbildungstyp 2 18 Euro

im Ausbildungstyp 3 22 Euro

b) für die Prüfung gemäß § 1 Z 1. lit. b:

für den Vorsitzenden

im Ausbildungstyp 1 13 Euro

im Ausbildungstyp 2 14 Euro

im Ausbildungstyp 3 15 Euro

für die Beisitzer

im Ausbildungstyp 1 10 Euro

im Ausbildungstyp 2 11 Euro

im Ausbildungstyp 3 12 Euro

für den Schriftführer 5 Euro

2. für die Prüfung gemäß § 1 Z 2:

für jedes Mitglied der Prüfungskommission ............. 10 Euro

3. für die Prüfung gemäß § 1 Z 3:

für den Vorsitzenden .................................. 9 Euro

für die 3 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 8 Euro

4. für die Prüfung gemäß § 1 Z 4:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für die 2 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 10 Euro

5. für die Prüfung gemäß § 1 Z 5:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für die 2 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 10 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit ......... 14 Euro

6. für die Prüfung gemäß § 1 Z 6:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für das weitere Mitglied der Prüfungskommission ....... 10 Euro

7. für die Prüfung gemäß § 1 Z 7:

für den Vorsitzenden .................................. 14 Euro

für die Beisitzer je .................................. 10 Euro

für den Schriftführer ................................. 7 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit ......... 14 Euro

8. a) für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von

Facharbeiter(Zusatz)prüfungen gemäß §§ 3a Abs. 5,

4 Abs. 2, 13 Abs. 1, 14 Abs. 2 und 17 Abs. 1

Oö. LFBAG 1991 ...................................... 7 Euro

b) für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von

Meister(Zusatz)prüfungen gemäß §§ 3a Abs. 5, 4 Abs. 2,

19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 22 Abs. 1

Oö. LFBAG 1991 ..................................... 14 Euro

(Anm: LGBl. Nr. 54/2006LGBl.Nr. 55/2012)

Stand vor dem 10.07.2012

In Kraft vom 30.05.2006 bis 10.07.2012

Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerberin bzw. Prüfungswerber:

1. a) für die Prüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:

1.

a)

für die schriftliche Dienstprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

im Ausbildungstyp 1

14 Euro

im Ausbildungstyp 2

18 Euro

im Ausbildungstyp 3

22 Euro

b)

für die mündliche Fachprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. b:

für die bzw. den Vorsitzenden

im Ausbildungstyp 1

13 Euro

im Ausbildungstyp 2

14 Euro

im Ausbildungstyp 3

15 Euro

für die Beisitzerinnen und Beisitzer

im Ausbildungstyp 1

10 Euro

im Ausbildungstyp 2

11 Euro

im Ausbildungstyp 3

12 Euro

für die Schriftführerin bzw. den Schriftführer

5 Euro

2.

für die Jagdprüfung gemäß § 1 Z 2:

für die bzw. den Vorsitzenden

9 Euro

für die drei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

8 Euro

3.

für die Jagdhüterprüfung gemäß § 1 Z 3:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für die zwei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

10 Euro

4.

für die Berufsjägerprüfung gemäß § 1 Z 4:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für die zwei weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je

10 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

14 Euro

5.

für die Fischereischutzprüfung gemäß § 1 Z 5:

für die bzw. den Vorsitzenden

13 Euro

für das weitere Mitglied der Prüfungskommission

10 Euro

6.

für die Standesbeamten-Dienstprüfung gemäß § 1 Z 6:

für die bzw. den Vorsitzenden

14 Euro

für die Beisitzerinnen und Beisitzer je

10 Euro

für die Schriftführerin bzw. den Schriftführer

7 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

14 Euro

7.

a)

für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von Prüfungen nach dem
Oö. LFBAG 1991 gemäß § 1 Z 7, 10 und 12

7 Euro

b)

für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von Prüfungen nach dem
Oö. LFBAG 1991 gemäß § 1 Z 9, 11 und 13

14 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit

im Ausbildungstyp 1 14 Euro

im Ausbildungstyp 2 18 Euro

im Ausbildungstyp 3 22 Euro

b) für die Prüfung gemäß § 1 Z 1. lit. b:

für den Vorsitzenden

im Ausbildungstyp 1 13 Euro

im Ausbildungstyp 2 14 Euro

im Ausbildungstyp 3 15 Euro

für die Beisitzer

im Ausbildungstyp 1 10 Euro

im Ausbildungstyp 2 11 Euro

im Ausbildungstyp 3 12 Euro

für den Schriftführer 5 Euro

2. für die Prüfung gemäß § 1 Z 2:

für jedes Mitglied der Prüfungskommission ............. 10 Euro

3. für die Prüfung gemäß § 1 Z 3:

für den Vorsitzenden .................................. 9 Euro

für die 3 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 8 Euro

4. für die Prüfung gemäß § 1 Z 4:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für die 2 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 10 Euro

5. für die Prüfung gemäß § 1 Z 5:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für die 2 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission je 10 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit ......... 14 Euro

6. für die Prüfung gemäß § 1 Z 6:

für den Vorsitzenden .................................. 13 Euro

für das weitere Mitglied der Prüfungskommission ....... 10 Euro

7. für die Prüfung gemäß § 1 Z 7:

für den Vorsitzenden .................................. 14 Euro

für die Beisitzer je .................................. 10 Euro

für den Schriftführer ................................. 7 Euro

für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit ......... 14 Euro

8. a) für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von

Facharbeiter(Zusatz)prüfungen gemäß §§ 3a Abs. 5,

4 Abs. 2, 13 Abs. 1, 14 Abs. 2 und 17 Abs. 1

Oö. LFBAG 1991 ...................................... 7 Euro

b) für Prüfungskommissionen zur Abhaltung von

Meister(Zusatz)prüfungen gemäß §§ 3a Abs. 5, 4 Abs. 2,

19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 22 Abs. 1

Oö. LFBAG 1991 ..................................... 14 Euro

(Anm: LGBl. Nr. 54/2006LGBl.Nr. 55/2012)

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