(1)Absatz einsDaten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes aus früheren Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden aufbewahrt werden und die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht hätten ermittelt werden dürfen, sind spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieses B... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft, § 62 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft, Paragraph 62, tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kund... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter müssen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund- und Freiheitsrechte aufweisen und mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein, in dem der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften Berufsvora... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Sicherheitsbehörden dürfen personenbezogene Daten verarbeiten1.Ziffer einsfür die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 19);für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (Paragraph 19,);2.Ziffer 2für die Abwehr krimineller Verbindungen (§§ 16... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 und (§) 11 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 58/2013 treten mit 20. Juni 2013 in Kraft.Die Paragraphen 3, Absatz eins,, 7 Absatz eins und 2 und (§) 11 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2013, treten mit 20. Juni 2013 in Kraft.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Geschäfte der Landesverwaltung sowie – nach Maßgabe des § 2 – der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung des Bundes werden auf der Grundlage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung auf die Mitglieder der Landesregie... mehr lesen...
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...