Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 02.10.2025

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1 Paragraf zu Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999 ( JKAG) aktualisiert


§ 4 JKAG Personenbezogene Bezeichnungen

Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.10.25
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